Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 838. Sitzung am 9. November 2007 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf insgesamt Der Bundesrat hat bereits mit seinen Entschließungen vom 7. April 2006 (BR-Drucksache 119/06(B) , Buchstabe B Ziffer 3), vom 17. Dezember 2004 (BR-Drucksache 482/04(B) , Buchstabe B Unterbuchstabe c) und vom 28. November 2003 (BR-Drucksache 574/03(B) ) die Bundesregierung gebeten, schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und so einzuführen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen für Legehennen in den Verkehr gebracht werden. Dabei hat sich der Bundesrat von Erkenntnissen leiten lassen, dass sich die neuen Haltungssysteme für Legehennen unterschiedlich auf die Tiergesundheit und das Tierverhalten auswirken können.