Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ausschuss der Kommission für die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen)
837. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 12. Oktober 2007:
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um den
Ausschuss der Kommission für die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen*
ergänzt worden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für das Gremium zwei Beauftragte zur ständigen Teilnahme (Liste A) wie folgt benennen:
1. für den Themenschwerpunkt "fachliche Anerkennung von Hochschulberufen" eine Ländervertreterin bzw. einen Ländervertreter sowie
2. für den Themenschwerpunkt "fachliche Anerkennung von Berufen, die den Wirtschaftssektor betreffen" eine weitere Ländervertreterin bzw. einen Ländervertreter und
eine/einen Stellvertreterin/Stellvertreter:
für den Themenschwerpunkt "fachliche Anerkennung von medizinischen Berufen".
* vgl. Drucksache 280/02 = AE-Nr. 021156 (Richtl 2005/36/EG v. 07.09.2005, ABl. L 255 v. 30.09.2005, S. 22)