Der Bundesrat hat in seiner 834. Sitzung am 8. Juni 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat bekräftigt die Ziffern 1, 3 und 4 sowie die Ziffer 2, 3. Spiegelstrich seiner Stellungnahme vom 10. Februar 2006 (BR-Drucksache 653/05(B) (2)).
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass Ziel und Umfang des angestrebten Sprachenindikators auch durch diese weitere Mitteilung nicht geklärt wurden. Es wurde lediglich der Rahmen für die Durchführung der Sprachstandserhebungen erläutert. Auf die praktischen und finanziellen Vorkehrungen, die von den Mitgliedstaaten für die Umsetzung des Europäischen Indikators für Sprachenkompetenz getroffen werden müssen, geht die Mitteilung nur unzureichend ein.
- 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die wissenschaftliche Vergleichbarkeit der angestrebten Tests in verschiedenen Mitgliedstaaten auch durch den vorgelegten Rahmen weiterhin unklar ist. Dies betrifft vor allem die unterschiedliche Affinität zu einzelnen Sprachfamilien, unterschiedliche Sprachenvielfalt in den Mitgliedstaaten, verschiedene Festlegungen der Sprachenfolgen in den einzelnen Mitgliedstaaten, verschiedene Intensität und zeitliche Dauer der Sprachenvermittlung, die eine Vergleichbarkeit der Daten sehr schwierig erscheinen lassen. Zwar will die Kommission zur Klärung dieser Fragen Kontextdaten erheben, um eine multidimensionale Sekundäranalyse der Ergebnisse zu ermöglichen. Hierzu liegen aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen vor. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Erhebung der Kontextdaten in einem finanziell tragfähigen Rahmen bleiben müsste.
- 4. Die Kommission hat mit den Vorarbeiten an den Tests bereits im März 2007 begonnen, um die Pilottests in ausgewählten Mitgliedstaaten im Frühjahr 2008 durchführen zu können. Die vollständigen Tests sollen Anfang 2009 in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Der Bundesrat hält den Zeitplan für die Testreihen für sehr ehrgeizig und in der Praxis kaum zu realisieren.
- 5. Insbesondere weist der Bundesrat darauf hin, dass zur gleichen Zeit die nächsten PISA-Erhebungen durchgeführt werden sollen. Eine Ankoppelung an die PISA-Testreihen zur Kostenreduzierung bewertet der Bundesrat als kaum durchführbar, da in Deutschland nach den bisherigen Planungen bereits die Überprüfung der KMK-Bildungsstandards (2. Testtag) an die PISA-Tests gekoppelt werden soll und es zudem nach bisherigen Einschätzungen Schwierigkeiten geben wird, alle Stichproben an Testpersonen mit zwei Fremdsprachen zu koppeln.
- 6. Die Kommissionsmitteilung weist darauf hin, dass die Höhe der von den Mitgliedstaaten zu tragenden Kosten für die Fremdsprachentests von den verwendeten Testmethoden, dem Stichprobenumfang, der Zahl der getesteten Fähigkeiten und dem Umfang der erhobenen Kontextdaten abhängen, sich aber voraussichtlich in der Höhe der nationalen PISA-Kosten bewegen wird. Die von der Kommission angeregten computergestützten Testverfahren ließen die Kosten zumindest in der Einführungsphase voraussichtlich noch ansteigen. Eine Teilnahme an den EU-Tests zur Fremdsprachenkompetenz würde die Länder mit erheblichen Kosten belasten. Die Länder werden sich deshalb erst dann für oder gegen eine Teilnahme an der Fremdsprachenerhebung entscheiden können, wenn das Kostenvolumen und die Kostenstruktur für die Mitgliedstaaten konkretisiert werden können.
- 7. Der Bundesrat weist außerdem auf Unklarheiten bei den Entscheidungsstrukturen und Verantwortlichkeiten bei den künftigen europaweiten Testabläufen hin: Neben der wissenschaftlichen Beratung durch den Beirat bedarf es außerdem nach Auffassung des Bundesrates für die Durchführung der Studie eines politischen Steuerungsgremiums, um die Interessen der teilnehmenden Länder im Prozess der Testvorbereitung und -durchführung abstimmen zu können. Die Kommission zeichnet außerdem für eine Reihe von Aufgaben verantwortlich (etwa Festlegung von Stichprobenverfahren, Kriterien für die Auswahl von Einrichtungen und Prüfungsteilnehmern, Wahrung internationaler Standards bei der Erhebung, Konzeption der Erhebung, Erfassung und Analyse der Daten, Zusammenstellung der Endergebnisse), die nach Auffassung des Bundesrates und international üblichen Verfahren von einem Auftragnehmer mit wissenschaftlicher Expertise wahrgenommen werden sollten.
- 8. Insgesamt stellt der Bundesrat fest, dass auch mit der vorliegenden Mitteilung aus Sicht der Länder weiterhin erhebliche Bedenken nicht ausgeräumt sind. Er hält es deshalb für erforderlich, dass die Kommission über die weitere Entwicklungsarbeit an dem Indikator an den EU-Bildungsministerrat berichtet, damit sich die Mitgliedstaaten und der Rat eine abschließende Meinung dazu bilden können.
- 9. Der Bundesrat stellt fest, dass die Vorschläge in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder für den schulischen Bereich fallen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, diese Stellungnahme nach § 5 Abs. 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, gemäß § 6 Abs. 2 EUZBLG die Verhandlungsführung auf die Länder zu übertragen.