Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107099 - vom 10. April 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. März 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf Artikel 179 des EG-Vertrags,
- - in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: "Der Europäische Konsens"1 vom 20. Dezember 2005, die Eigenverantwortung und Partnerschaft zum vorrangigen gemeinsamen Grundsatz der Entwicklungszusammenarbeit bestimmt, sich verpflichtet, die Dezentralisierung und verantwortungsvolle Staatsführung zu unterstützen und für eine "stärkere Einbeziehung der örtlichen Behörden" eintritt,
- - in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit2,
- - in Kenntnis des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 20003, in der durch das am 25. Juni 20054 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens geänderten Fassung ("Abkommen von Cotonou") und insbesondere der Artikel 4, 28, des Artikels 30 Absatz 2, des Artikels 43 Absatz 4 und des Artikels 58 Absatz 2 dieses Abkommens,
- - in Kenntnis der Charta des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE), die vom Ministerkomitee des Europarats am 14. Januar 1994 anlässlich der 506. Sitzung der Stellvertreter der Minister angenommen wurde,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 25. Januar 2006 mit dem Titel "Thematisches Programm "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess"", in der bekräftigt wird, dass die lokalen Behörden vollberechtigte Akteure im Entwicklungsprozess sind und ihre "Einbeziehung (...) in den Entwicklungsprozess, auch durch Dialog und finanzielle Unterstützung", vorgeschlagen wird (KOM (2006) 0019),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 12. Oktober 2005 mit dem Titel "Eine Strategie der Europäischen Union für Afrika: Wegbereiter für einen Europa-Afrika-Pakt zur Beschleunigung der Entwicklung Afrikas", deren Grundsätze am 15. und 16. Dezember 2005 vom Europäischen Rat wiederaufgenommen wurden, und in der sich die Kommission verpflichtet, die Dezentralisierung und die Stärkung der Kapazitäten der lokalen Behörden zu unterstützen und die strategische Bedeutung der Partnerschaft und der Partnerschaften zwischen Städten und Gemeinden in Europa und Afrika hervorhebt, um die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) zu unterstützen und die Voraussetzungen für ihre Erreichung zu fördern (KOM (2005) 0489),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 20. Oktober 2003 mit dem Titel "Governance in Entwicklungsländern", die verantwortungsvolle Staatsführung zu einem der Schwerpunkte der europäischen Zusammenarbeit erklärt (KOM (2003) 0615),
- - in Kenntnis des an die Dienststellen der Generaldirektion Entwicklung und die Delegationen in den AKP-ALA-MED-Ländern (Afrika, Karibik und Pazifik, Lateinamerika und Asien, Mittelmeer) und den MOE-Ländern (Mittel- und Osteuropa) gerichteten Orientierungsdokuments vom 23. Dezember 1999 (DEV/1424/2000), in dem die Beteiligung der dezentralisierten Akteure im Vorfeld bei der Festlegung der Politiken und der Programmplanung empfohlen und ein Leitfaden für die operationelle Umsetzung für die Delegationen in allen Entwicklungsländern vorgeschlagen wird,
- - in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1659/98 des Rates vom 17. Juli 1998 über die dezentralisierte Zusammenarbeit5,
- - in Kenntnis der Haushaltslinie B7-6002 "Dezentralisierte Zusammenarbeit" zur Förderung dieses Ansatzes in allen Entwicklungsländern,
- - in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 16. November 2005 zum Thema "Dezentralisierte Zusammenarbeit bei der Reform der Entwicklungspolitik der EU" (CdR 224/2005),
- - in Kenntnis der Schlusserklärung der Staats- und Regierungschefs zu den MDG anlässlich der 60. Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2005, in der die wichtige Rolle der lokalen Behörden bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele hervorgehoben wird,
- - in Kenntnis des Berichts A/59/354 des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, der auf der 59. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. September 2004 vorgelegt wurde und in dem die Rolle der lokalen Behörden und der weltweiten Netze lokaler Behörden, insbesondere des Weltverbands "Vereinigte Städte und lokale Gebietskörperschaften" (CGLU) als einer der wichtigsten Partner der Vereinten Nationen für Entwicklungsfragen und humanitäre Fragen auf lokaler Ebene anerkannt wird,
- - in Kenntnis der Schlusserklärung der Minister und Regierungsvertreter auf dem 4. Weltwasserforum (Mexiko, 16. bis 22. März 2006), wonach die wirksame Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden einen wichtigen Faktor darstellt, um den Herausforderungen zu begegnen und die MDG im Bereich der Wasserressourcen zu erreichen,
- - in Kenntnis der Erklärung des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (26. August bis 4. September 2002), wonach die Stärkung der Rolle und der Kapazitäten der lokalen Behörden zur Gewährleistung der nachhaltigen Entwicklung von wesentlicher Bedeutung ist,
- - in Kenntnis der Schlusserklärung der zweiten Wohnungs- und Siedlungskonferenz der Vereinten Nationen (Habitat II) in Istanbul (vom 3. bis 15. Juni 1996), in der anerkannt wird, dass die lokalen Behörden der bevorzugte Partner der Staaten für die Verwirklichung der Agenda der Vereinten Nationen über menschliche Siedlungen sind,
- - in Kenntnis der Erklärung von Rio über die Umwelt und die Entwicklung, die beim zweiten Weltumweltgipfel in Rio de Janeiro (3. bis 14. Juni 1992) angenommen wurde, in der die entscheidende Rolle der lokalen Behörden bei der Verwirklichung der Agenda 21 hervorgehoben wird, die von den Unterzeichnerstaaten der genannten Erklärung angenommen wurde,
- - in Kenntnis der Erklärung des Gründungskongresses des Weltverbands CGLU (Paris, Mai 2004), auf dem 3 000 Bürgermeister und lokale Mandatsträger als Vertreter von lokalen Gebietskörperschaften aus der ganzen Welt sich verpflichtet haben, die MDG auf lokaler Ebene zu verwirklichen und für die Stärkung der lokalen Selbstverwaltung und lokalen Demokratie sowie für die Zusammenarbeit zwischen den Städten zur Förderung der Entwicklung einzutreten,
- - in Kenntnis der Schlusserklärung der Generalversammlung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) vom 10. bis 12. Mai 2006 in Innsbruck und des Kapitels "Vom Lokalen zum Globalen", in dem die Rolle Europas und der lokalen Behörden in der Welt hervorgehoben wird,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6-0039/2007),
Fachwissen und Mehrwert der lokalen Behörden für die Entwicklungszusammenarbeit
A. in der Erwägung, dass die Verwirklichung der MDG eine der Prioritäten der Europäischen Union ist und dass die wesentliche Rolle der Gebietskörperschaften bei der Verwirklichung dieser Ziele von den Vereinten Nationen und insbesondere vom Generalsekretär der Vereinten Nationen anerkannt wurde, der anlässlich des Millenniumsgipfels im Jahr 2005 erklärte: "Wie können wir erwarten, die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, ohne Fortschritte in Bereichen wie Bildung, Bekämpfung des Hungers, Gesundheit, Zugang zu Wasser, sanitäre Versorgung und Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen? Die Städte und die lokalen Gebietskörperschaften haben eine entscheidende Rolle in all diesen Bereichen zu spielen [...]. Auch wenn unsere Ziele globaler Art sind, so können sie doch auf lokaler Ebene am wirksamsten sein",
B. in der Erwägung, dass es derzeit 110 Jahre dauern würde, um die für 2015 festgelegten MDG zu erreichen und dass die Erfahrung der lokalen Behörden in zahlreichen Bereichen der Entwicklung wie Wasserwirtschaft, Bekämpfung von Aids, Politik zur Gleichstellung der Geschlechter, Abfallbewirtschaftung, sozialer Zusammenhalt und lokale Wirtschaftsentwicklung von der Europäischen Union als ein notwendiger Beitrag zur Verwirklichung der MDG anerkannt werden müsste,
C. in der Erwägung, dass jedes Kind das Recht hat, bei seiner Geburt amtlich registriert zu werden, sowie unter Hinweis auf die konkrete Rolle, die den lokalen Behörden in diesem Zusammenhang zukommt, und auf die direkte Verknüpfung zwischen der Anwendung dieser Praxis und der Wahrung der diesbezüglichen Grundprinzipien der Menschenrechte, die dem Schutz von Kindern vor Kinderarbeit dienen,
D. in der Erwägung, dass verantwortungsvolle Staatsführung eines der vorrangigen Ziele der Europäischen Union ist und dass lokale Demokratie und Dezentralisierung gemäß dem zuvor genannten Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik im Mittelpunkt der demokratischen Staatsführung stehen,
E. in der Erwägung, dass in 20 Jahren 60 % der Weltbevölkerung in Städten leben wird und dass diese folglich eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Lebensbedingungen der ärmsten Bevölkerung zu spielen haben,
F. in der Erwägung, dass die lokalen Behörden in der ganzen Welt Erfahrung durch folgende Maßnahmen erwerben müssen:
- - Projekte zwischen Gebietskörperschaften, die von den europäischen lokalen Behörden selbst in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften der südlichen Hemisphäre seit mehr als 30 Jahren finanziert oder gefördert werden,
- - Projekte zwischen Gebietskörperschaften, die von der Europäischen Union im Rahmen der Programme URB-AL (Lateinamerika), Asia URBS (Asien), und in geringerem Maße MEDA (südlicher Mittelmeerraum), ACCESS (Mittel- und Osteuropa), TACIS (Osteuropa und Zentralasien) und CARDS (Balkanländer) und der Mehrjahresprogramme über Mikroprojekte (MMP) in den AKP-Ländern finanziert werden,
- - nationale oder regionale Kooperationsprogramme zur Unterstützung der Dezentralisierung oder lokalen Entwicklung, in denen die lokalen Behörden und ihre Verbände als Wirtschaftsbeteiligte mit der Unterstützung der Europäischen Union und anderer Geldgeber (Vereinte Nationen, bilaterale Agenturen, Weltbank oder regionale Entwicklungsbanken usw.) tätig werden,
G. in der Erwägung, dass die lokalen Behörden die erforderliche politische Legitimität, das Knowhow und die Erfahrung zur Verwaltung der lokalen Angelegenheiten sowie die Möglichkeit haben, die anderen lokalen Akteure um sich herum zu mobilisieren,
H. in der Erwägung, dass trotz der Bedeutung der Beteiligung der lokalen Behörden am Prozess der Zusammenarbeit, die im Abkommen von Cotonou und im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik anerkannt wird, noch kein ständiger Mechanismus eingeführt wurde, um die Beteiligung dieser Akteure an dem Dialog mit der Kommission in Europa und in den Entwicklungsländern sicherzustellen; in der Erwägung jedoch, dass dieser Mechanismus für die nichtstaatlichen Akteure besteht,
In Europa
I. in der Erwägung, dass die lokalen Behörden derzeit ein bereits sachkundiger und seit langem in der Entwicklungshilfe aktiver Akteur sind: sie sind seit über 30 Jahren Experten in allen Bereichen der städtischen Entwicklung und im ländlichen Raum und weiten ihre Tätigkeit, die ein immer breiteres Tätigkeitsfeld abdeckt, ständig aus, womit sie ein Netz der Solidarität bilden, das sich über die ganze Welt erstreckt; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen derzeit sehr oft von den einzelnen Staaten unterstützt und finanziert werden,
J. in der Erwägung, dass die nationalen und regionalen Verbände europäischer lokaler Behörden eine immer wichtigere Rolle bei der Information, der Stärkung der Kapazitäten und dem Dialog spielen und auf diese Weise einer der "bevorzugten Kanäle" der Europäischen Union und der anderen Entwicklungspartner werden können, um die Beteiligung der lokalen Behörden, die sie vertreten, am Dialog mit der Kommission in Europa, sicherzustellen,
K. in der Erwägung, dass den europäischen lokalen Gebietskörperschaften und ihren Verbänden eine entscheidende Rolle im Hinblick auf die Information, Mobilisierung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit in der Europäischen Union auf lokaler Ebene unter direkter Einbeziehung der Bürger zukommt; in der Erwägung, dass dies zur Aneignung der Werte der Solidarität und der Entwicklungshilfe beiträgt, wie dies die vom Weltverband CGLU mit der Unterstützung der Vereinten Nationen im Juli 2005 gestartete "Millenniumskampagne der Städte" zeigt; in der Erwägung, dass in diesem Rahmen die europäische Sektion des CGLU, d. h. des RGRE, seit April 2006 die europäischen Städte zur Förderung und Verwirklichung der MDG mobilisiert,
L. in der Erwägung, dass die lokalen Pläne und Programme zur Sensibilisierung für Entwicklungsfragen, die in einer immer größeren Zahl von Gemeinden und Regionen aufgestellt werden, sich nicht auf punktuelle Maßnahmen beschränken, sondern im Gegenteil ein umfassendes Bildungs- und Informationsprogramm für die Bevölkerung auf lokaler Ebene festlegen,
M. in der Erwägung, dass die lokalen Behörden Schlüsselakteure im Entwicklungsprozess sind, denen eine dynamisierende und koordinierende Funktion in Bezug auf die wirtschaftlichen und sozialen Akteure vor Ort zukommt,
N. in der Erwägung, dass die Partnerschaftsverbindungen zwischen europäischen Städten und Städten der südlichen Hemisphäre derzeit keine finanzielle Unterstützung seitens der Europäischen Union erhalten, obwohl die Initiativen für eine Zusammenarbeit der europäischen Städte mit den Städten in den Ländern des Südens immer zahlreicher werden,
O. in der Erwägung, dass den Zuwanderern in Europa bei der Entwicklungszusammenarbeit durch ihren Mehrwerts aufgrund des spezifischen Potenzials, über das sie verfügen, ihre Sachkenntnis und die Nähe zu ihrem Herkunftsland eine bedeutenden Rolle zukommt; in der Erwägung in diesem Zusammenhang, dass die dezentralisierte Zusammenarbeit einen bevorzugten und geeigneten Interventionsbereich für die aus der Zuwanderung hervorgegangenen Organisationen der internationalen Solidarität darstellt, und zwar sowohl in Bezug auf die in den Herkunftsländern der Zuwanderer eingeleiteten Aktivitäten als auch hinsichtlich der Projekte zur Bildungsarbeit im Entwicklungsbereich und zur Sensibilisierung in ihren Aufnahmeländern,
In den Entwicklungsländern
P. in der Erwägung, dass in der "dezentralisierten Zusammenarbeit", wie sie von der Europäischen Union seit dem vierten Abkommen von (Lomé IV), das am 15 Dezember 1989 unterzeichnet wurde, definiert wurde, der Wille zum Ausdruck kommt, über die Hilfe für die Entwicklungsländer nicht mehr nur mit den Drittstaaten zu beschließen, sondern auch die lokalen Behörden in die politischen Entscheidungen sowie in die Durchführung der Hilfe einzubeziehen, um dafür zu sorgen, dass diese wirksamer und machbarer wird; in der Erwägung, dass es darum geht, die Modalitäten der europäischen Zusammenarbeit dauerhaft zu verändern und dabei von den Erwartungen der Bevölkerung auszugehen, damit die Projekte besser dem tatsächlichen Bedarf entsprechen,
Q. in der Erwägung, dass die Beteiligung und die Eigenverantwortung für die Entwicklungspolitiken, die vorrangige Grundsätze der Europäischen Union darstellen, die Voraussetzung für die Einbindung der lokalen Behörden sind, da sich diese über das gesamte Gebiet verteilen und daher in der Lage sind, eine Politik der Nachbarschaft zu gewährleisten und die Erwartungen der Bevölkerung im Alltag, insbesondere in den am weitesten abgelegenen Gebieten, weiterzugeben,
R. in der Erwägung, dass die Gebietskörperschaften in allen Entwicklungsländern über Erfahrung vor Ort verfügen, und zwar in so verschiedenen Bereichen wie sanitäre Versorgung, Bildung, Gesundheit, Wohnung, Förderung von Frauen in den lokalen Entscheidungsgremien, Informationssystemen über Drogen, Tourismusmanagement, Erhaltung des städtischen historischen Erbes, Entwicklung der lokalen Gesundheitsdienste, Wasserwirtschaft und öffentlicher Verkehr,
S. in der Erwägung, dass die lokalen Behörden infolge der Dezentralisierung und der staatlichen Reformen, die in den meisten Regionen der Erde im Gange sind, als eine sowohl getrennte als auch repräsentative Regierungsebene erscheinen mit neuen Verantwortlichkeiten in sehr unterschiedlichen politischen Tätigkeitsfeldern, die für die Bekämpfung der Armut und zur Erreichung der MDG von wesentlicher Bedeutung sind, wie beispielsweise medizinische Grundversorgung, Wasser, sanitäre Versorgung, Zugang zu Bildung, Schutz der Umwelt, lokale Wirtschaftsentwicklung, HIV/Aids-Prävention und Gleichstellung der Geschlechter,
T. in der Erwägung, dass die Einbindung der Gebietskörperschaften zur Stärkung der lokalen Demokratie und zur Demokratisierung der Verwaltung der Hilfe auf lokaler Ebene beitragen kann, sowie in Erwägung der Rolle, die in dieser Hinsicht die nationalen Verbände der Gebietskörperschaften in den Ländern des Südens spielen können,
U. in der Erwägung, dass die lokalen Behörden, dort, wo sie durch Wahl legitimiert sind, auf Grund ihrer strategisch wichtigen Position zwischen nationaler Regierung und Zivilgesellschaft ein idealer Mittler zur Förderung der für eine wirksame und koordinierte Hilfe notwendigen Konzertierung zwischen den verschiedenen Entwicklungspartnern sind,
V. in der Erwägung, dass die lokalen Behörden, da sie näher am Ort des Geschehens sind als der Zentralstaat oder die internationalen Geldgeber, einen spezifischen Mehrwert bieten, dass sie die lokalen Auswirkungen der nationalen und internationalen Entwicklungsstrategien besser einschätzen können und dadurch eine Hilfe leisten können, die besser den Besonderheiten der von ihnen verwalteten Gebiete angepasst ist,
W. in der Erwägung, dass die lokalen Behörden mithilfe angemessener Mittel ein stabiler Rahmen sein könnten, der es den neuen Akteuren gestattet, sich zu äußern, sich zu organisieren und sich den Erfordernissen der europäischen Partnerschaft anzupassen,
X. in der Erwägung, dass die lokalen Behörden auf Grund ihrer spezifischen Kenntnis des von ihnen verwalteten Gebiets ein wesentlicher Hebel im Kampf gegen Armut und Ungleichheit sind,
Y. in der Erwägung, dass beispielsweise in der lateinamerikanischen Region die rasante Entwicklung des Phänomens der Urbanisierung dazu führt, dass die Städtepolitik den ersten Platz bei den Entwicklungsthemen einnimmt und die Städte und städtischen Metropolen die bevorzugten Ansprechpartner der Regierungen für die Bewältigung der wichtigsten sozialen Probleme (Migration, Jugend, Armut, Beschäftigung) werden,
Z. in der Erwägung ferner, dass der Dialog zwischen den lokalen Behörden und den nichtstaatlichen Akteuren im Hinblick auf die Ausarbeitung und Durchführung der von der Europäischen Union für die lokale Entwicklung finanzierten Maßnahmen gefördert werden muss,
AA. in der Erwägung, dass die Beteiligung der lokalen Behörden der Entwicklungsländer einen Prozess der Eigenverantwortung für die Strategien der Entwicklungszusammenarbeit verlangt, der unter anderem eine Verbesserung ihres Zugangs zur Information, ihrer Organisationsmöglichkeiten und ihrer Vertretungsmechanismen, ihrer Dialog- und Vorschlagskapazität in Bezug auf die Politikbereiche der Zusammenarbeit und der Kapazitäten zur Teilnahme an den nationalen, regionalen und internationalen Dialog- und Konzertierungsforen erfordert,
AB. in der Erwägung, dass der Weltverband CGLU bei der Strukturierung und Darstellung des Bedarfs der Gebietskörperschaften der Entwicklungsländer eine Rolle zu spielen hat,
AC. in der Erwägung, dass trotz dieses Fachwissens in Entwicklungsfragen die Rolle der lokalen Behörden im Entwicklungsprozess bisher unterschätzt und zu wenig genutzt wurde,
Den lokalen Behörden die Mittel geben, um ihre Rolle bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele wahrzunehmen
- 1. weist darauf hin, dass sich die Kommission seit langem dafür einsetzt, den lokalen Behörden eine Rolle als vollberechtigte Partner im Rahmen der Entwicklungshilfe zu geben, und zwar zuletzt für die AKP-Länder, das Abkommen von Cotonou, und für alle Entwicklungsländer, die ethische Grundlage des zuvor genannten Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik von 2005;
- 2. ist sich darüber im Klaren, dass die Einbindung der lokalen Behörden in die Entwicklungspolitik für die Erreichung der MDG und für die Gewährleistung verantwortungsvoller Staatsführung unerlässlich ist; ist nämlich der Ansicht, dass die Eigenverantwortung für die Entwicklungspolitik ein entscheidender Schritt hin zu mehr Transparenz und mehr Demokratie in der Entwicklungshilfe ist und es gestattet, vom tatsächlichen Bedarf der Empfänger auszugehen, um wirksamere und machbarere Projekte und Programme auszuarbeiten;
- 3. weist nachdrücklich auf die Bedeutung der Nord-Süd- und Süd-Süd-Partnerschaften zwischen den lokalen Behörden und ihren repräsentativen Verbänden hin, um zur Stärkung der verantwortlichen Staatsführung und der Verwirklichung der MDG beizutragen;
- 4. fordert die Kommission auf, die direkte Zusammenarbeit, die die europäischen lokalen Behörden mit ihren internationalen Partnern betreiben, zu unterstützen und zu stärken; fordert insbesondere eine - auch finanzielle - Kontinuität der Solidaritätsnetze zu gewährleisten, die durch Programme wie URB-AL, Asia URBS und andere geschaffen wurden, die spätestens 2007 auslaufen und gleichermaßen Verpflichtungen gegenüber der Bevölkerung darstellen;
- 5. betont, dass die Grundsätze der Eigenverantwortung, Beteiligung und verantwortungsvollen Staatsführung einen multilateralen Ansatz voraussetzen, bei dem die einzelnen Entwicklungspartner, ob es sich nun um Drittstaaten, lokale Behörden oder nichtstaatliche Akteure handelt, in ergänzender und kohärenter Weise tätig sind;
- 6. hebt hervor, dass die lokalen Gebietskörperschaften die sonstigen lokalen Akteure (Hochschulen, soziale Akteure, Nichtregierungsorganisationen im Bereich der Entwicklung, Unternehmen usw.) mobilisieren und Anreize für die Beteiligung der Bürger am öffentlichen Leben geben müssen;
- 7. fordert die lokalen Träger auf, mit den internationalen Organisationen bei der Überwachung von Industrie und Landwirtschaft zusammenzuarbeiten, mit dem Ziel, Kinderarbeit zu verhüten und dazu beizutragen, dass angemessene Schuleinrichtungen gebaut und unterhalten werden, so dass Kinder von ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet werden, Schultransport und Schulessen kostenlos erhalten und somit alle Kinder die Möglichkeit erhalten, eine Schule zu besuchen;
- 8. in der Erwägung jedoch, dass es wichtig ist, klar zwischen der Besonderheit der lokalen Behörden gegenüber den "nichtstaatlichen Akteuren" zu unterscheiden, und zwar in Bezug auf Kompetenzbereich, Legitimität und demokratische Kontrolle, Sachwissen im Bereich der Verwaltung der lokalen Angelegenheiten, Einbeziehung in die Durchführung der öffentlichen Politik;
- 9. begrüßt die politische Anerkennung und die spezifischen Mittel, die den lokalen Behörden durch das oben genannte Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) gewährt wurden: a) sie werden bereits im Vorfeld bei der Festlegung der Kooperationsstrategien der Entwicklungsländer, der Ausarbeitung der geographischen und thematischen Programme sowie ihrer Durchführung und Bewertung einbezogen; b) bis zu 15 % des thematischen Programms "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden" können direkt den lokalen Behörden zugewiesen werden; c) die europäischen lokalen Behörden werden in einen strukturierten politischen Dialog mit den Institutionen der Gemeinschaft und den anderen Akteuren im Entwicklungsprozess in den Ländern des Nordens einbezogen;
- 10. fordert die Kommission auf, in den künftigen Finanzierungsinstrumenten für die Entwicklungszusammenarbeit und den künftigen Legislativtexten auf die Rolle der lokalen Behörden und ihrer repräsentativen Verbände als "politische Partner" Bezug zu nehmen und ihnen die Beteiligung in allen Phasen des Prozesses der Zusammenarbeit sowie einen direkten Zugang zu Finanzmitteln zu garantieren;
- 11. fordert die Kommission auf, in den Länderstrategiepapieren die Modalitäten und Mechanismen für eine bessere Beteiligung der lokalen Behörden, ihrer repräsentativen Organisationen und der Partner der Zivilgesellschaft in allen Phasen des Prozesses der Zusammenarbeit (Dialog und Ausarbeitung der Strategiepapiere, Programmplanung, Durchführung, Kontrollen, Bewertungen) zu präzisieren und die Delegationen der Europäischen Union darüber zu informieren, um deren Durchführung sicherzustellen;
- 12. fordert die Kommission und den Rat auf, die Verbände der lokalen Behörden des Südens als wirksame Schnittstellen zwischen den lokalen Behörden einerseits und den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union andererseits im Hinblick auf die Festlegung der Strategien und die Durchführung der Entwicklungspolitik anzuerkennen;
- 13. bedauert, dass die Gebietskörperschaften in den Entwicklungsländern bisher nur bei der Durchführung der Projekte und nicht bei der Ausarbeitung der Entwicklungspolitik einbezogen wurden, und zwar auch in den AKP-Ländern trotz der Änderung des Abkommens von Cotonou, das den politischen Dialog mit den lokalen Behörden ins Zentrum der Partnerschaft rückt; verpflichtet sich daher mit den Verbänden der Mandatsträger eine eingehende politische Überwachung der Umsetzung des DCI sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch in den Entwicklungsländern insbesondere durch eine Prüfung der Länderstrategiepapiere vorzunehmen und die lokalen Behörden über die sich ihnen eröffnenden neuen Chancen zu informieren und bei von den lokalen Behörden vor Ort festgestellten Schwierigkeiten die Information an die Kommission weiterzugeben;
- 14. weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in den oben genannten Leitlinien der Kommission vom 23. Dezember 1999 ein Leitfaden für die operationelle Umsetzung für die Delegationen in allen Entwicklungsländern vorgeschlagen wurde, in dem klar dargelegt wird, wie die lokalen Behörden und die nichtstaatlichen Akteure in jeder Phase des Prozesses der Zusammenarbeit zu beteiligen sind und die Beteiligung der dezentralisierten Akteure im Vorfeld bei der Festlegung der Politiken und der Programmplanung empfohlen wird; weist darauf hin, dass dieser Leitfaden für die Umsetzung der neuen Entwicklungsinstrumente nach wie vor nützlich ist;
- 15. begrüßt, dass die Kommission in ihrer zuvor genannten Mitteilung vom 25. Januar 2006 bekräftigt, dass die lokalen Behörden vollberechtigte Akteure im Entwicklungsprozess sind und ihre "Einbeziehung (...) in den Entwicklungsprozess, auch durch Dialog und finanzielle Unterstützung" plant; hebt hervor, dass dies gemäß den neuen Bestimmungen des DCI voraussetzt, ihre Beteiligung an der Ausarbeitung der nationalen Strategien und der geographischen Programme festzuschreiben, da in dieser Phase die politischen Leitlinien der Zusammenarbeit der Gemeinschaft festgelegt werden; bedauert daher, dass die Kommission in dieser Mitteilung die Möglichkeit der Beteiligung der lokalen Behörden beschränkt und sie gemäß dem Subsidiaritätsprinzip als den geographischen Programmen nachgeordnet betrachtet und ist folglich der Ansicht, dass das Zusammenwirken der lokalen Behörden mit der Zentralregierung zu einer wirksameren Entwicklungshilfepolitik beitragen würde, wodurch es möglich wäre, die bereitgestellten Mittel wirksamer zu nutzen und die Hilfe da zu leisten, wo sie am meisten gebraucht wird;
- 16. hebt die Notwendigkeit hervor, einen ständigen Dialog und eine ständige Konsultation zwischen der Europäischen Union und den lokalen Behörden und ihren repräsentativen Verbänden auf allen Ebenen - national, regional und weltweit - einzuführen, indem diese insbesondere als Beobachter in den Gremien des Dialogs zwischen der Europäischen Union und den Partnerländern, wie der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und dem AKP-EU-Ministerrat, ebenso wie die Vertreter der nichtstaatlichen Akteure beteiligt werden;
- 17. fordert, dass die lokalen Behörden und ihre repräsentativen Verbände direkte und angemessene Finanzmittel erhalten: a) einerseits im Rahmen der geographischen Programme des DCI in Anbetracht ihrer Rolle in der lokalen Verwaltung und der Bedeutung ihrer Beteiligung bei der Verwirklichung der MDG; b) andererseits im Rahmen des thematischen Programms "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden", da die Stärkung ihrer Fähigkeiten zum Dialog und zur Beteiligung am Prozess der Zusammenarbeit (Organisation und Vertretung, Schaffung von Mechanismen für die Konsultation, den Dialog und die Lobbyarbeit) in Europa wie in den Entwicklungsländern eine ihren neuen Verantwortlichkeiten besser angepasste finanzielle Unterstützung erfordert;
- 18. fordert die Kommission daher auf, die neuen Entwicklungsinstrumente im Jahre 2008/2009 in Bezug auf folgende Punkte zu überarbeiten;
- - die Gemeinschaftshilfe in den Entwicklungsländern schwerpunktmäßig auf den Bereich der Dezentralisierung und Maßnahmen der lokalen Behörden zu konzentrieren;
- - einen erheblichen Prozentsatz der für geografische Programme vorgesehenen Haushaltsunterstützung der Europäischen Union für Entwicklungsländer in Absprache mit den Zentralregierungen direkt zugunsten der lokalen Behörden zweckzubinden, um den Umgang mit der Hilfe in den Entwicklungsländern zu verbessern, die lokale Demokratie zu stärken und einen besseren Zugang der Bevölkerung zu den Geldern der Gemeinschaft - entsprechend den Grundsätzen, die im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik festgeschrieben sind - sicherzustellen;
- - die Haushaltslinie des thematischen Programms "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden" aufzustocken, und zwar aufgrund der bedeutenden Rolle dieser Akteure bei der Verwirklichung der MDG und vor allem aufgrund der Rolle der lokalen Behörden bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen;
- - die Unterstützung für kapazitätsbildende Maßnahmen zu Gunsten von AKP-Lokalregierungen und zur Förderung des Informationsflusses im Rahmen des Abkommens von Cotonou zu beschleunigen, insbesondere über die AKP-Plattform für lokale Selbstverwaltung und ihre Mitglieder, einschließlich der prompten Umsetzung des Finanzierungsantrags, den der Ausschuss der AKP-Botschafter im Oktober 2003 gebilligt hat;
- - in den Fällen, in denen die Hilfe nicht schwerpunktmäßig auf die Dezentralisierung konzentriert ist, die Maßnahmen der lokalen Behörden dadurch zu unterstützen, dass die Politik der Dezentralisierung in dem betreffenden Land gestärkt wird, sei es im Hinblick auf die Kapazitäten, die Verfügbarkeit von Mitteln, die Unterstützung für den Haushalt und die Legislative oder durch Unterstützung in anderer Form;
- - Mechanismen einzuführen, mit denen die sektorbezogene Hilfe territorial gebunden werden kann, damit die lokalen Behörden die Rolle spielen können, die ihnen durch die Dezentralisierungsgesetze übertragen wurde, da die lokalen Behörden einen Mehrwert für die Umsetzung von sektorbezogenen Programmen darstellen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung und grundlegende öffentliche Dienstleistungen, von denen sie jedoch derzeit häufig ausgeschlossen sind;
- 19. hebt die Bedeutung eines strukturierten Dialogs zwischen den europäischen lokalen Behörden und den Gemeinschaftsinstitutionen, wie durch das DCI festgelegt, hervor, damit die europäischen lokalen Behörden über einen Rahmen verfügen, in dem sie wirksam zusammenarbeiten und mit den Institutionen und den anderen Akteuren im Entwicklungsprozess in Dialog treten können;
- 20. fordert die Kommission auf, nach dem Beispiel der Dachorganisation der europäischen Nichtregierungsorganisationen für Hilfe and Entwicklung (Concord) eine Partnerschaft mit einer Plattform für Vereinigungen zu schaffen, die die im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätigen lokalen Behörden vertreten, um so den Dialog und die Zusammenarbeit mit den Institutionen der Gemeinschaft zu erleichtern, die Kooperation zwischen den lokalen Behörden zu koordinieren und die lokalen Behörden bei der Durchführung der Entwicklungspolitik und beim Aufbau der Kapazitäten ihrer Mitglieder zu fördern;
- 21. fordert die Kommission auf, eine global agierende Stelle zur Beobachtung der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Organisationen lokaler Behörden einzurichten, die folgende Aufgaben haben soll:
- - die Beteiligung der lokalen Behörden am Prozess der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (politischer Dialog, Festlegung von Entwicklungsstrategien, Programmplanung, Umsetzung, Bewertung) zu beobachten und die Institutionen auf Schwierigkeiten, die vor Ort entstehen könnten, hinzuweisen;
- - eine globale Bestandsaufnahme der lokalen Verwaltungen zu erstellen, in deren Rahmen die von den lokalen Behörden mobilisierten Projekte, Akteure und Etats auf der ganzen Welt bewertet werden, um die Koordinierung, die Kohärenz und Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Partnern auf lokaler Ebene zu erleichtern;
- - Instrumente zur Information und zur Unterstützung der Beteiligung der lokalen Behörden am Prozess der europäischen Zusammenarbeit einzuführen, z.B. indem sie die Informationen über die neuen Chancen, die sich den lokalen Behörden seit der Reform der Hilfe eröffnen, aktualisiert, sowie technische Hilfestellung für die Teilnahme an Ausschreibungen oder Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen stehen usw. leistet;
- - die Einhaltung der Normen betreffend Demokratie und Menschenrechte zu überwachen und zu analysieren, und zwar insbesondere jene betreffend die lokale Demokratie und die verantwortungsvolle Staatsführung, wie sie in den einschlägigen EG-Normen und international vereinbarten Standards - z.B. der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union oder des Commonwealth - festgelegt sind;
- 22. fordert die Kommission auf, Maßnahmen struktureller Art zu fördern, die darauf abzielen, die Dezentralisierung und die Stärkung der lokalen Kapazitäten in den Partnerländern anzustoßen und zu unterstützen und gleichzeitig auf eine stärkere Demokratisierung und Beteiligung der Bürger hinzuwirken;
- 23. schlägt vor, die Mechanismen zur Überarbeitung der Strategie zur Zusammenarbeit einschließlich derjenigen des Abkommens von Cotonou zu nutzen, um die Fortschritte bei der Beteiligung der lokalen Behörden am Prozess der Zusammenarbeit zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, die juristischen, politischen und organisatorischen Zwänge zu beseitigen, die die Beteiligung der lokalen Behörden am Prozess der Zusammenarbeit verhindern;
- 24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
- 2 ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.
- 3 ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3. Zuletzt geändert durch den Beschluss Nr. 1/2006 des Rates der AKP-EG-Minister (ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 22).
- 4 ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.
- 5 ABl. L 213 vom 30.7.1998, S. 6. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 625/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 99 vom 3.4.2004, S. 1).