Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Oktober 2005 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Der Bundesrat hat in seiner 830. Sitzung am 16. Februar 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 1. Februar 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.