- 830. Sitzung des Bundesrates am 16.02.07:
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 76. Sitzung am 18. Januar 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - Drucksache 016/4043 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft - Drucksache 016/3438 mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- 1. In § 1 Satz 1 werden die Wörter "wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräften" durch die Wörter "wissenschaftlichem und künstlerischem Personal mit Ausnahme der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer" ersetzt.
- 2. § 2 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 wird Satz 4 gestrichen.
- b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:
"Zeiten eines befristeten Arbeitsverhältnisses, die vor dem Abschluss des Studiums liegen, sind auf die nach Absatz 1 zulässige Befristungsdauer nicht anzurechnen."
- 3. § 6 entfällt.
- 4. § 7 wird § 6.