Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 830. Sitzung am 16. Februar 2007 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Artikel 2
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob Möglichkeiten bestehen, die Verwaltungskosten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu mindern, da die Kosten nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen zu stehen scheinen.
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die in § 1 Abs. 1 der Holzabsatzfondsverordnung festgelegten Erhebungsgrenzen für jährliche und halbjährliche Abgabepflichten anzuheben, damit der Erhebungsaufwand substanziell verringert wird und kleinstrukturierte Betriebe im Sektor Forst und Holz von Bürokratie entlastet werden.