Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einsetzung eines Europäischen Beratenden Ausschusses für die Gemeinschaftspolitik im Bereich der statistischen Information KOM (2006) 653 endg.; Ratsdok. 14944/06

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 14. November 2006 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 3. November 2006 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 3. November 2006 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 574/90 = AE-Nr. 901977 und
Drucksache 472/05 = AE-Nr. 051506

Begründung

1) Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Die Einsetzung des CEIES (des Europäischen Beratenden Ausschusses für statistische Informationen im Wirtschafts- und Sozialbereich) geht zurück auf einen Vorschlag von Jacques Delors, dem damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, und Henning Christophersen, dem damaligen Vizepräsidenten, den sie im April 1989 auf dem Seminar über die Zukunft des Europäischen Statistischen Systems (ESS) vorgelegt hatten. Angesichts der als Folge der Einheitlichen Europäischen Akte zu erwartenden wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen wurde ein Ausschuss als notwendig erachtet, der die Meinung der europäischen Gesellschaft als Ganzes zur Gemeinschaftsstatistik zum Ausdruck bringen sollte. Es ging darum, eine Struktur für den Dialog und die Konsultation zwischen den Produzenten und den Nutzern von Statistiken zu schaffen und diesen Dialog auf Gemeinschaftsebene zu etablieren. Diese Struktur sollte die bestehenden nationalen Gremien für die Konsultation zwischen Nutzern und Produzenten ergänzen, in denen zwangsläufig nationale Themen im Vordergrund standen.

Dass es vor allem nach der Erweitung der EU auf 25 Mitgliedstaaten an der Zeit ist für eine grundlegende Reform der Arbeitsweise und der Zusammensetzung des CEIES, ist innerhalb des ESS allgemein erkannt worden. Das Büro des CEIES selbst forderte bereits 2002 Reformüberlegungen. Im Mittelpunkt des festgestellten Reformbedarfs stand vor allem die Notwendigkeit eines kleineren, effizienteren Gremiums, das bei der Konzeption der EU-Politik auf dem Gebiet der statistischen Information eine stärker strategisch ausgerichtete Rolle spielen sollte.

Der beschriebene Reformbedarf wurde durch die allgemeinere Umgestaltung der europäischen Statistiklandschaft, wie sie in der Mitteilung und der Empfehlung der Kommission zu Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (KOM (2005) 217 endg.) beschrieben wird noch vergrößert, denn in der Mitteilung ist ein neues externes Beratungsgremium vorgesehen das neben der Beratungstätigkeit auf europäischer Ebene in Bezug auf die statistischen Prioritäten die Aufgabe haben sollte, die Anwendung des Verhaltenskodex durch das ESS insgesamt zu überwachen. Der ECOFIN-Rat hat in den Schlussfolgerungen seiner Tagung vom 8. November 2005 darauf hingewiesen, dass der reformierte CEIES und das zukünftige hochrangige Beratungsgremium zwei getrennte Gremien bleiben sollten.

Mit ihrem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Europäischen Beratenden Ausschuss für die Gemeinschaftspolitik auf dem Gebiet der statistischen Information geht die Kommission auf die Notwendigkeit einer Reform des CEIES ein, wie sie in den Schlussfolgerungen der unten erwähnten Taskforce und des Rates vom 8. November 2005 beschrieben wird.

- Allgemeiner Kontext

Der Ausschuss für das Statistische Programm (ASP) hat eine aus Mitgliedern des ASP und des CEIES bestehende kleine Taskforce eingesetzt und sie beauftragt, sich eingehend mit der Zukunft des CEIES zu befassen, und zwar insbesondere mit seinem Zuständigkeitsbereich und seinen Aufgaben, seiner Zusammensetzung und seinem Verhältnis zum ASP. Die Taskforce ist zweimal zusammengetreten, am 26. März und am 14. Mai 2004. Ausgehend von den Arbeiten der Taskforce hat Eurostat auf der 54. Sitzung des ASP am 17. und 18. November 2004 ein Orientierungspapier vorgelegt in dem ein reformierter CEIES grob skizziert wird. In diesem Papier wird darauf hingewiesen, dass der CEIES auf höchstens 20 Mitglieder (von bisher 79) verkleinert werden und eine eher strategische Rolle spielen sollte, die darin bestünde, den Rat, das Europäische Parlament und die Kommission bei der Koordinierung der Ziele und Prioritäten der Gemeinschaftspolitik auf dem Gebiet der statistischen Information zu unterstützen.

Der Rat hat in Bezug auf den CEIES in seinen Schlussfolgerungen vom 8. November 2005

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Nach dem Beschluss des Rates aus dem Jahr 1991 (91/116/EWG) zur Einsetzung des Europäischen Beratenden Ausschusses für statistische Informationen im Wirtschaftsund Sozialbereich (CEIES) hat der Ausschuss die Aufgabe, "den Rat und die Kommission bei der Koordinierung der Zielsetzungen im Bereich der Politik der gemeinschaftlichen statistischen Information unter Berücksichtigung des Bedarfs der Benutzer und der von den Informationsproduzenten zu tragenden Kosten zu unterstützen." In der Praxis bedeutet dies, dass der CEIES zu folgenden Aspekten Stellung nehmen sollte: zur Relevanz des Statistischen Programms der Gemeinschaft, zu seiner Überwachung und zu den mit ihm verbundenen Kosten für die Gemeinschaft, die nationalen statistischen Ämter und die Datenlieferanten. Da der Rat der Nutzer, der Auskunftgebenden und der Datenproduzenten zu den Zielen der Gemeinschaftspolitik im Bereich der statistischen Information über den neuen Ausschuss eingeholt würde, wird vorgeschlagen, den Beschluss 91/116/EWG des Rates aufzuheben.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben könnte sich der reformierte CEIES auch auf die Arbeit von Expertengruppen stützen, die mit der Unterstützung der Kommission bei der Ermittlung des Datenbedarfs in bestimmten Bereichen beauftragt sind, wie z.B. die durch Beschluss 2006/581/EG der Kommission vom 7. August 2006 eingesetzte Expertengruppe zur Ermittlung des Bedarfs der Politik an Kriminalitäts- und Strafverfolgungsdaten.

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Nicht zutreffend.

2) Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

- Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, wichtigste angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten Die Ausarbeitung des Vorschlags erfolgte nach Anhörung der Mitglieder des bestehenden Europäischen Beratenden Ausschusses für statistische Informationen im

Wirtschafts- und Sozialbereich und des Ausschusses für das Statistische Programm.

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung Bei der Anhörung wurde deutlich, dass der CEIES auf höchstens 20 (von bisher 79)

Mitglieder verkleinert werden und dass er eine stärker strategisch ausgerichtete Rolle spielen sollte, um den Rat, das Europäische Parlament und die Kommission bei der Koordinierung der Ziele und Prioritäten der Gemeinschaftspolitik auf dem Gebiet der statistischen Information zu unterstützen. Der jetzt vorliegende Vorschlag trägt dem festgestellten Reformbedarf Rechnung.

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Externes Expertenwissen war nicht erforderlich.

3) Rechtliche Aspekte

- Zusammenfassung des Vorschlags

Ziel des Vorschlags ist die Einsetzung des Europäischen Beratenden Ausschusses für die Gemeinschaftspolitik im Bereich der statistischen Information. Der Ausschuss wird den Rat, das Europäische Parlament und die Kommission unterstützen, indem er gewährleistet dass der Bedarf der Nutzer und die Kosten für die Datenlieferanten und -produzenten bei der Koordinierung der strategischen Ziele und Prioritäten der Gemeinschaftspolitik im Bereich der statistischen Information berücksichtigt werden.

- Rechtsgrundlage

Der Vorschlag stützt sich auf Artikel 285 des Vertrages, der die Rechtsgrundlage für vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossene Maßnahmen zur Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken bildet und die für diese Maßnahmen geltenden Grundsätze festgelegt.

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag entspricht aus folgenden Gründen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

Der Vorschlag betrifft die Einholung des Rates der Nutzer, der Auskunftgebenden und der Datenproduzenten zu den Zielen der Gemeinschaftspolitik im Bereich der statistischen Information; die Rolle ähnlicher Gremien auf nationaler Ebene wird durch ihn nicht berührt.

Durch die rationellere Gestaltung bestehender Vorgehensweisen dürfte der Vorschlag zu einer Verringerung der Belastung der Akteure auf Gemeinschafts- und auf nationaler Ebene führen.

- Wahl der Instrumente

Vorgeschlagene Instrumente:

In ihrem Arbeitspapier vom 27. Juli 2005 (C(2005)2817) über eine "Rahmenregelung für Expertengruppen der Kommission: horizontale Bestimmungen und öffentliches Register" gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass aus institutioneller Sicht Expertengruppen, d. h. aus nationalen und/oder privaten Experten bestehende Gruppen, die die Kommission in der Ausübung ihres Initiativrechts sowie in der Erfüllung ihrer Aufgaben des Monitoring und der Koordinierung mit den Mitgliedstaaten unterstützen, durch einen entsprechenden Beschluss der Kommission eingesetzt werden sollten.

Im vorliegenden Fall jedoch musste die Kommission der Tatsache Rechnung tragen, dass der derzeitige Ausschuss (CEIES) auf einem Ratsbeschluss basierte, der aufgehoben werden müsste, und dass es das Ziel des neuen Ausschusses wäre, nicht nur die Kommission, sondern auch den Rat und das Europäische Parlament bei der Koordinierung der strategischen Ziele und Prioritäten der Gemeinschaftspolitik im Bereich der statistischen Information zu unterstützen.

Angesichts des Ziels und des Gegenstands des Vorschlags ist daher ein Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates das angemessenste Instrument.

4) Auswirkungen auf den Haushalt

Die Auswirkungen des Vorschlags auf den Haushalt erstrecken sich auf die Veranstaltung von Sitzungen und die Durchführung von eventuell benötigten Studien.

Aufgrund der bestehenden finanziellen und personellen Regelung für den CEIES dürfte der Vorschlag per Saldo keine Auswirkungen auf den Haushalt haben.

5) Weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Durch die Annahme des Vorschlags werden bestehende Rechtsvorschriften aufgehoben.

- Europäischer Wirtschaftsraum

Der vorgeschlagene Rechtsakt ist von Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und sollte daher auf den EWR ausgeweitet werden.

- Einzelerläuterung zu dem Vorschlag

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einsetzung eines Europäischen Beratenden Ausschusses für die Gemeinschaftspolitik im Bereich der statistischen Information (Text von Bedeutung für den EWR)

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 285, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrages, in Erwägung nachstehender Gründe:

Artikel 1
Beratender Ausschuss

Artikel 2
Aufgaben

Artikel 3
Beziehungen zu den Europäischen Institutionen und anderen Gremien

Artikel 4
Zusammensetzung und Ernennungsverfahren

Artikel 5
Amtszeit der Mitglieder

Artikel 6
Struktur und Arbeitsweise des Ausschusses

Artikel 7
Beschlussverfahren

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Geschäftsordnung

Artikel 10
Aufhebung

Artikel 11
Inkrafttreten


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident