Antrag des Landes Hessen
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden KOM (2006) 625 endg.; Ratsdok. 14851/06
Punkt 56 der 830. Sitzung des Bundesrates am 16. Februar 2007
Der Bundesrat möge ergänzend beschließen:
1. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission im Zusammenhang mit der Verringerung alkoholbedingter Schäden die diesbezüglichen Aktivitäten der Mitgliedstaaten flankierend unterstützen und ergänzen möchte.
2. Der Bundesrat betrachtet mit Sorge Tendenzen der Vereinheitlichung der mitgliedstaatlichen Gesundheitspolitiken. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips muss die Entscheidung über konkrete gesundheitspolitische Einzelmaßnahmen den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben. Die unterschiedlichen kulturellen Gewohnheiten in Bezug auf den Alkoholkonsum erfordern regionale und nationale Lösungsansätze, die nicht europaweit standardisiert werden können.
3. Der Bundesrat betont die Verantwortung sowohl des Rates bei der Formulierung seiner Handlungsaufträge als auch der Kommission bei ihren Maßnahmen, das Subsidiaritätsprinzip zu beachten sowie die regionalen und nationalen Besonderheiten der Mitgliedstaaten zu respektieren.