829. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2006
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat, wie folgt zu beschließen:
- 1. Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 und 2 Satz 6 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für den Themenbereich "Seilbahnen für den Personenverkehr" in Beratungsgremien der Kommission auf dem Gebiet der Richtlinie 2000/9/EG einen Vertreter des Freistaates Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (ORR Ralf Sondermann).
- 2. Die Bundesregierung wird gebeten, die Verhandlungsführung in den Beratungsgremien der Kommission zu der o. a. Richtlinie gemäß § 6 Abs. 2 Satz 6 EUZBLG in Abstimmung mit dem Vertreter der Länder auszuüben.
Insbesondere handelt es sich dabei um die Mitarbeit in folgenden Gremien:
- - Standing Committee on Cableway installations designed to carry persons,
- - Gruppe hoher Beamter für Normungs- und Konformitätsbewertungspolitik (SOGS),
- - Informationsverfahren nach Richtlinie 98/34/EG (TRIS).