Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands
Der Bundesrat hat in seiner 827. Sitzung am 3. November 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. September 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.