Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat bekräftigt seine früheren Ausführungen zum Europäischen Technologieinstitut (ETI) vom 10. März 2006, BR-Drucksache 093/06(B) und vom 7. April 2006, BR-Drucksache 172/06(B) , in denen er zur grundsätzlichen Frage der Errichtung und darauf aufbauend zur Ausgestaltung eines ETI Stellung genommen hat. Die Stellungnahme greift daher nur Punkte auf, zu denen die Kommission neue oder veränderte Inhalte unterbreitet, und gibt weitere Anregungen zu den nächsten Schritten.
- 2. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Frage des europäischen Mehrwerts eines ETI und die Notwendigkeit der Bildung einer zusätzlichen Einrichtung auf EUEbene im Hinblick auf die bereits bestehenden Förderinstrumente nicht ausreichend geklärt sind. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass die Entwicklung eines ETI eng mit der Errichtung der Joint Technology Initiatives (JTI) abgestimmt werden muss, da beide das Ziel des Technologietransfers verfolgen sollen.
- 3. Aus Sicht des Bundesrates darf es nicht zur Schaffung paralleler Einrichtungen kommen, deren Zielsetzung nicht klar voneinander zu unterscheiden ist und die gegenseitig die vorhandenen Ressourcen binden. Hier müsste auch darauf geachtet werden, dass keine parallelen Forschungsgebiete gefördert würden, sondern die Aktivitäten eines ETI auf denen der JTIs aufbauen. Ebenso müsste eine Abstimmung mit den verbleibenden Europäischen Technologieinitiativen erfolgen, die mit ihren Projektvorhaben im 7. Forschungsrahmenprogramm (FRP7) die Zielsetzung des Technologietransfers verfolgen.
- 4. Der Bundesrat hält die Debatte über die Art der Verwaltungsstruktur eines ETI zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Zunächst muss geklärt werden, ob und wenn ja, welchen Mehrwert ein ETI auf Basis einer soliden Grundfinanzierung erbringen kann. Erst dann ist es sinnvoll, über mögliche Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten nachzudenken.
- 5. Nach wie vor offen ist aus Sicht des Bundesrates die Frage der Finanzierung eines ETI. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang darauf hinzuwirken, dass zur Anbahnung, Errichtung oder zum Unterhalt eines ETI keine Gelder des FRP7 oder des Programms für Wettbewerb und Innovation (CIP-Programms) verwendet werden. Sollte es hingegen gelingen, im Rahmen der im Jahr 2008/2009 geplanten Revision des EU-Haushalts (midtermreview) innerhalb der Budgetobergrenzen weitere Gelder für den Forschungsbereich und damit für das ETI zu erwirken, wäre dies aus Sicht des Bundesrates ein zulässiger Finanzierungsweg und begrüßenswert.
- 6. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Einbeziehung der Wirtschaft bei der Finanzierung des ETI essentiell ist. Diese muss zu langfristigen finanziellen Zusagen bereit sein, um die Finanzierung für die Gesamtdauer der Forschungsprojekte zu sichern und ferner die Planbarkeit des Einsatzes der öffentlichen Mittel zu garantieren.
- 7. Sollte es zur Errichtung eines ETI kommen, könnte sich dieses aus Sicht des Bundesrates inhaltlich am Beispiel der deutschen Exzellenzinitiative anlehnen; dies würde im übertragenen Sinne bedeuten, dass exzellente Fachbereiche auf europäischer Ebene um EU-Gelder, die gemeinsam mit der Industrie vergeben werden, konkurrieren.
- 8. Der Bundesrat nimmt die neuen Vorschläge zu Personalarrangements zwischen den Wissensgemeinschaften des ETI und den teilnehmenden Institutionen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis. Zur genauen Ausgestaltung sind jedoch noch detaillierte Vorschläge durch die Kommission zu unterbreiten, um die konkreten Auswirkungen abschätzen zu können.
- 9. Der Bundesrat regt an, die weiteren Debatten zum ETI nicht nur auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs zu führen, sondern auch die einschlägigen, fachlich zuständigen Gremien einzubinden.
- 10. Der Bundesrat behält sich nach Vorliegen des von der Kommission für Herbst 2006 angekündigten Entwurfs des Rechtsinstruments zur Errichtung des ETI und nach Vorlage aussagekräftiger Informationen zur Finanzierung des geplanten Instituts eine weitere Stellungnahme vor.