Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Bestimmungen zur fakultativen Modulation der Direktzahlungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 KOM (2006) 241 endg.; Ratsdok. 10014/06
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Die im Zuge der fakultativen Modulation erbrachten Mittel für die ländliche Entwicklung müssen in den Mitgliedstaaten verbleiben, in denen sie anfallen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, auf eine entsprechende Präzisierung in Artikel 1 Abs. 2 des geplanten Kapitels I "Fakultative Modulation" hinzuwirken.
B
2. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.