Der Bundesrat möge beschließen, die Entschließung in folgender Fassung anzunehmen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Einsatz der EU-Strukturfondsmittel auch in der kommenden Förderperiode (2007 - 2013) für die Länder von erheblicher Bedeutung sein wird. Auf der Grundlage der Programme der Länder sind in der laufenden Förderperiode differenzierte, auf verschiedene Zielgruppen ausgerichtete und regional bedarfsgerechte Förderstrukturen in den Ländern entstanden. Diese Strukturen ergänzten bislang im Bereich des ESF das Angebot des Bundes und trugen dazu bei, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verantwortung zur Umsetzung der Lissabon-Strategie nachkommen kann.
- 2. Der Bundesrat bekräftigt, dass die EU-Strukturfondsmittel für 2007 bis 2013 auch im Bereich des ESF grundsätzlich auf Landesebene eingesetzt werden müssen. Die derzeitige Position der Bundesregierung, wonach diese für ein ESF-Bundesprogramm im Ziel 1 rund 1,4 Mrd. € und rund die Hälfte der für die ESF-Förderung im Ziel 2 vorgesehenen Mittel für sich einfordert, wird von den Ländern als überzogen abgelehnt.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihre Programme in Art und finanziellem Umfang zukünftig in Abstimmung mit den Ländern so zu begrenzen, dass Parallelstrukturen vermieden und eine Gefährdung etablierter Länderprogramme ... ausgeschlossen wird. In jedem Fall sollte die vorgesehene Mittelausstattung des ESF-Bundesprogramms im Ziel 1 deutlich reduziert werden und der Anteil des Bundes an der ESF-Förderung im gegenwärtigen Ziel 3 (zukünftiges Ziel 2 in den alten Ländern) insgesamt deutlich unter 35 v. H. liegen.
Begründung
Zu Ziffer 1:
Die Mittel, die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zum Einsatz kommen, haben für die Länder erhebliche Bedeutung.
Die Bundesregierung setzt bisher ihre ESF-Programme überwiegend über die Bundesagentur für Arbeit um. In den zurückliegenden Monaten hat jedoch die Bundesagentur für Arbeit in mehreren Vorstandsvorlagen eine Fortsetzung der ESF-Umsetzung abgelehnt. Die Bundesregierung steht nunmehr vor der Aufgabe, ihre ESF-Förderung sowohl inhaltlich als auch organisatorisch neu auszurichten zu müssen.
Die bisher von der Bundesregierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) dargestellten Planungen lassen erkennen, dass sich das geplante Bundesprogramm ESF in Teilen auf Förderbereiche beziehen soll, die vornehmlich von den Ländern abgedeckt werden und in deren Kompetenzbereich liegen. Mit der Entschließung geht es dem Bundesrat darum, parallele Förderstrukturen in diesen Bereichen zu vermeiden.
Zu Ziffer 2:
Es ist sicherzustellen, dass die Länder im Zuge der Verteilung der EU-Mittel in die Lage versetzt werden, die ihnen aus den Brüsseler Beschlüssen zur Unterstützung der Lissabon-Strategie zu wachsenden Aufgaben auch in finanzieller Hinsicht bewältigen zu können.
Gerade nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der (Entwürfe der) EU-Strukturfondsverordnungen stehen zukünftig vor allem die Bereiche Bildung, Weiterbildung und Innovationsförderung im Mittelpunkt der ESF-Förderung. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zur traditionellen Arbeitsmarktpolitik jedoch um Politikbereiche, die überwiegend in der Kompetenz der Länder liegen. Dies ist bei der Verteilung der EU-Mittel zwischen Bund und Ländern besonders zu berücksichtigen. Deshalb muss das Schwergewicht der ESF-Förderung auf Programmen der Länder liegen. Dies gilt umso mehr, als die klassische Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur für Arbeit ohnehin über ein Budget verfügt, das um den Faktor 10 bis 15 höher ist als das auf Deutschland entfallende ESF-Budget.