Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Beschluss des Rates über den Abschluss des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0153 - vom 18. Januar 2006.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 1. Dezember 2005 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2005) 0372)1,
- in Kenntnis des Beschlusses des Rates vom 28. Februar 20052 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Zusatzprotokolls,
- in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 310 und 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0350/2005),
- gestützt auf Artikel 75 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis der Empfehlung des Entwicklungsausschusses (A6-0328/2005),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Zusatzprotokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Südafrika zu übermitteln.
1 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
2 ABl L 68, 15.3.2005, S. 32.