Antrag des Landes Berlin
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Punkt 38 der 826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006
Der Bundesrat möge beschließen, der Verwaltungsvorschrift mit folgender Maßgabe zuzustimmen:
Zu Abschnitt 1 Nr. 12.1.3.1 Abs. 2
In Abschnitt 1 sind in Nr. 12.1.3.1 Abs. 2 nach dem Wort "Vereins" die Wörter "oder der jagdlichen Vereinigung" einzufügen.
Begründung:
Klarstellung des Gewollten bzw. Beseitigung redaktioneller Versehen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Alternativer Antrag zur Empfehlung Nr. 35 der Ausschüsse gemäß BR.-Drucks. 81/1/06 entsprechend Bund-Länder-Kompromiss nach StSInnTagung am 13. Juni 2006.