Antrag des Landes Berlin
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Punkt 38 der 826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006
Der Bundesrat möge beschließen, der Verwaltungsvorschrift mit folgender Maßgabe zuzustimmen:
Zu Abschnitt 1 Nr. 10.8
In Abschnitt 1 ist Nummer 10.8 wie folgt zu ändern:
a) In Satz 1 ist das Wort "Person" durch die Wörter "und alle einschlägigen waffenrechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen erfüllende Person als Erlaubnisinhaber" zu ersetzen.
b) In Satz 2 ist das Wort "Nachfolgers" durch die Wörter "alle einschlägigen waffenrechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen erfüllenden Nachfolgers als Erlaubnisinhaber" zu ersetzen.
Begründung:
Klarstellung des Gewollten.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Alternativer Antrag zur Empfehlung Nr. 26 der Ausschüsse gemäß BR.-Drucks. 81/1/06 entsprechend Bund-Länder-Kompromiss nach StSInn-Tagung am 13. Juni 2006.