Brüssel, den 17.03.2016
C(2016)1481 final
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
"Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen" (COM (2015) 550 final).
Der Binnenmarkt ist eine der größten Errungenschaften Europas. Wie die Kommission bei der Annahme ihres Arbeitsprogramms für 2016 feststellte, kann sein volles Potenzial jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn er an die dem Wandel unterliegenden wirtschaftlichen Bedingungen angepasst wird. Die Kommission begrüßt daher die umfassende Unterstützung des Bundesrates für die Ziele der Binnenmarktstrategie, insbesondere für die Maßnahmen, mit denen die Wachstumschancen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie von Startup-Unternehmen unterstützt und mit denen der Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungsbereich in der Praxis verwirklicht werden sollen.
Die Kommission nimmt die Bedenken zur Kenntnis, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter
Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (COM (2014) 212 final) äußert. Diese Bedenken hatte der Bundesrat bereits in seiner früheren Stellungnehme vom Juli 2014 geltend gemacht. Die Kommission bedauert, dass sie mit ihrer ausführlichen Antwort vom 25. September 2014
auf die frühere Stellungnahme des Bundesrates nicht alle seine Bedenken in Bezug auf den Richtlinienvorschlag zu Einpersonengesellschaften ausräumen konnte; sie ist jedoch nach wie vor bestrebt, die Kosten für die Eintragung von Unternehmen zu senken und die Verfahren zu vereinfachen.
Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für das Konzept der Einführung digitaler Lösungen für die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen. Die Kommission ist der Auffassung, dass ihr Vorschlag zu Einpersonengesellschaften eine gute Grundlage für weitere Überlegungen darüber bildet, wie die rechtlichen Anforderungen an das digitale
Herrn Stanislaw TILLICH
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
11055 Berlin Deutschland