Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden
Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.