Empfehlungen der Ausschüsse - 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Vierte Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung

A

Begründung

Die Überlieferung der Quoten in Deutschland belastet den bereits überversorgten Milchmarkt erheblich. Allein im Milchwirtschaftsjahr 2004/2005 wurde die Quote um 413.000 t, das ist rd. 1,5 % der deutschen Garantiemenge, überliefert. Mehr als ein Drittel der im vergangenen Abrechnungsjahr in der EU über die Quoten hinaus produzierten Milchmengen stammt aus Deutschland.

Die Beschränkung der Molkereisaldierung auf 10 % der einzelbetrieblichen Referenzmenge führt zu mehr Abgabengerechtigkeit und verhindert Umgehungen und systematische Überlieferungen durch einen kurzfristigen Milchkäuferwechsel.

Diese Änderung ist angesichts der weiterhin drohenden Quotenüberlieferung zur Stabilisierung des Marktes und der Milcherzeugerpreise dringend erforderlich.

Soweit im Übrigen Änderungen des § 14 vorgenommen werden, handelt es sich um redaktionelle und klarstellende Änderungen. Die Änderungen der §§ 19 und 28a sind notwendige Folgeänderungen.

B

C

Der federführende Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen: