Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage in Aserbeidschan vor den Wahlen

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 316817 - vom 2. Dezember 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 27. Oktober 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage in Aserbeidschan vor den Wahlen

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die bevorstehenden Parlamentswahlen am 6. November 2005 die von der Regierung Aserbaidschans eingegangenen Verpflichtungen, die Demokratisierung fortzusetzen, auf die Probe stellen werden,

B. in der Erwägung, dass der auf Ersuchen des Europäischen Parlaments gefasste Beschluss des Rates, die Europäische Nachbarschaftspolitik auf die drei Staaten des Südkaukasus auszudehnen, Aserbaidschan neue Instrumente für die Beziehungen zu der EU und einen Rahmen verschafft, in den die Maßnahmen der EU über das bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen hinaus integriert werden sollten,

C. in der Erwägung, dass die Hoffnungen Aserbaidschans auf eine europäische Perspektive sowie die Bedeutung Aserbaidschans als ein Land mit starken historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bindungen an die EU im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik anerkannt werden, und in der Erwägung, dass eine echte und ausgewogene Partnerschaft nur auf der Grundlage der gemeinsamen Werte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, der Minderheiten sowie der bürgerlichen Freiheiten aufgebaut werden kann,

D. in tiefer Besorgnis angesichts der Vorfälle vom 25. September sowie 1. und 9. Oktober 2005, als die Polizei tausende von oppositionellen Aktivisten, die der Oppositionsgruppe Azadlig angehören, gewaltsam daran hinderte, trotz eines Regierungsverbots eine Kundgebung in Baku zu veranstalten, einige Journalisten verprügelte und dutzende von Demonstranten festnahm,

E. in der Erwägung, dass Rasul Gulijew, ein Oppositionsführer, der bei den Wahlen kandidiert, am 17. Oktober 2005 auf seiner Rückreise nach Baku aufgrund eines von den aserbaidschanischen Behörden wegen Untreue ausgestellten internationalen Haftbefehls in der Ukraine vorübergehend festgenommen wurde und die aserbaidschanische Polizei im Zusammenhang mit seiner geplanten Rückkehr nach Baku am 16. und 17. Oktober 2005 ca. 200 oppositionelle Aktivisten festnahm und viele von ihnen inhaftierte,

F. in tiefer Besorgnis angesichts der Lage der oppositionellen Medien und der Fälle von Missbrauch und Übergriffen auf Journalisten sowie der Drohungen und der Fälle von Verleumdung, ausgeübtem Druck und der Drangsalierung von Menschenrechtsaktivisten,

G. in der Erwägung, dass im ersten Zwischenbericht der Wahlbeobachtungsmission der OSZE vom September 2005 Besorgnis über die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zum Ausdruck gebracht und bestätigt wird, dass die Empfehlungen der Venedig-Kommission, den rechtlichen Rahmen für Wahlen zu verbessern und elementare Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu erhöhen, nur teilweise umgesetzt worden sind,

H. in der Erwägung, dass im zweiten Zwischenbericht der Wahlbeobachtermission der OSZE vom Oktober 2005 die anhaltenden unverhältnismäßigen Einschränkungen des Wahlkampfs von oppositionellen Kandidaten durch regierungsfreundliche Kräfte und der Umstand, dass einige Wahlkommissionen das Wahlgesetz nicht fair und unparteiisch umsetzen, betont werden, wenngleich einige Verbesserungen beim Zugang aller Parteien zu den Medien anerkannt werden;

I. in der Erwägung, dass Präsident Ilham Alijew am 11. Mai 2005 im Hinblick auf die Parlamentswahlen im November 2005 eine Verfügung "zur Verbesserung des Wahlverfahrens in der Republik Aserbaidschan" erlassen hat,

J. in Kenntnis der Tatsache, dass die amerikanischen, russischen und französischen Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE vor kurzem in Washington zusammengekommen sind, um den derzeitigen Stand des Berg-Karabach-Friedensprozesses und insbesondere ihr geplantes Treffen mit den Außenministern Aserbaidschans und Armeniens in Ljubljana zu erörtern,


1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0243.
2 ABl. C 87 E vom 7.4.2004, S. 506.