Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2005

Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0912 Titel 681 12 - Arbeitslosengeld II -

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 27. Oktober 2005
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 0912 Tit. 681 12 - Arbeitslosengeld II - eine weitere überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 3 Mrd. € zu leisten. Der im Bundeshaushalt für das Arbeitslosengeld II (Alg II) veranschlagte Ansatz in Höhe von 14,6 Mrd. € war bereits am 1. Juli 2005 durch Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe auf 22,6 Mrd. € verstärkt worden.

Das Bedürfnis ist unvorhergesehen, da sich im Bereich des Alg II die Zahl der Bedarfsgemeinschaften und die durchschnittlichen Geldleistungen pro Bedarfsgemeinschaft gegenüber den Annahmen zum Haushalt 2005 deutlich ungünstiger entwickelt haben. Während bei Haushaltsaufstellung rund 2,52 Mio. Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt geschätzt wurden, muss nunmehr von rund 3,71 Mio. Bedarfsgemeinschaften ausgegangen werden. Die durchschnittlichen Geldleistungen pro Bedarfsgemeinschaft liegen - einschließlich Sozialversicherungsbeiträge - bei monatlich rund 572 € statt der geschätzten 484 €.

Die Mehrausgaben sind sachlich unabweisbar, weil sie der Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen dienen. Sie sind zeitlich unaufschiebbar, da die Ausgaben für das Alg II monatlich zu zahlen sind.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller