KOM (2005) 209 endg.; Ratsdok. 9620/05
Der Bundesrat hat in seiner 815. Sitzung am 14. Oktober 2005 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Die Kommission hat einen Beschlussvorschlag für das Europäische Parlament und den Rat unterbreitet, der auf der Grundlage eines Evaluierungsberichts über das aktuelle Verfahren zur Nominierung der Städte für die "Kulturhauptstadt Europa 2010" signifikante Änderungen vorsieht.
- 2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das neue Verfahren zu aufwändig ausgestaltet ist und zudem hohe Kosten verursachen wird. Die in dem Vorschlag vorgesehene Begleitung des Bewerbungsverfahrens durch eine Jury mag grundsätzlich richtig sein. Ob es darüber hinaus aber einer zweimaligen Evaluierung durch einen zusätzlich zu bildenden Überprüfungsausschuss mit hoher Sitzungsfrequenz während des laufenden Verfahrens bedarf, erscheint dem Bundesrat fraglich.
- 3. Der Bundesrat hält diese Bedenken für umso schwerwiegender, als die finanzielle Beteiligung der EU an den Gesamtkosten der Veranstaltung Kulturhauptstadt Europas ohnehin sehr gering ist.