1. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten,
der Agrarausschuss,
der Finanzausschuss,
der Gesundheitsausschuss,
der Rechtsausschuss und
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen.
Begründung
Mit dem Informationsfreiheitsgesetz trifft der Bundesgesetzgeber eine grundlegende Entscheidung über den Umgang mit den bei Behörden vorliegenden Informationen. In Abkehr von bisherigem Recht soll für den Informationszugang die Geltendmachung eines berechtigten Interesses grundsätzlich nicht mehr erforderlich sein; der Informationszugang soll vielmehr jedermann voraussetzungslos gewährt werden. Eine solche Entscheidung lässt sich in ihrer Bedeutung nicht auf den unmittelbaren Anwendungsbereich des Gesetzes beschränken. Vielmehr ist davon auszugehen, dass dem Gesetz eine beispielgebende Funktion zukommt, die geeignet ist, generell auf das Verständnis vom Umgang mit den bei einer Behörden vorliegenden Informationen Einfluss zu nehmen. Dieser Funktion wird das Informationsfreiheitsgesetz jedoch nicht gerecht.
Die parlamentarischen Beratungen haben eine Vielzahl grundlegender Fragen aufgeworfen, die in dem Gesetz nicht hinreichend beantwortet sind. Das Gesetz bedarf deshalb der grundlegenden Überarbeitung unter Berücksichtigung der in der parlamentarischen Beratung aufgeworfenen Fragen.