Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Rat Justiz und Inneres (einschließlich Katastrophenschutz) - Bereich Inneres)
Der vom Bundesrat benannte Vertreter für die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, für den
Rat Justiz und Inneres (einschließlich Katastrophenschutz) -
Bereich Inneres*
Schleswig-Holstein Innenministerium
(Herr Minister Klaus Buß)
wird seine Funktion in dem o.g. Gremium künftig nicht mehr wahrnehmen.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Abs. 2 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium einen Vertreter und einen Stellvertreter neu benennen. Die Benennung gilt bis zum Jahre 2007 nach dem im Bundesratsbeschluss vom 20.12.2002 - Drucksache 935/02(Beschluss) - festgelegten Verfahren.
*) vgl. Drucksache 762/03 (PDF) (2) und Drucksache 762/03(B) (2)