811. Sitzung (27.05.2005):
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 21. April 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 015/5366 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes sowie des Hochschulstatistikgesetzes - Drucksache 015/5215 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
- "Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes, des Hochschulstatistikgesetzes sowie des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen".
2. Artikel 1 Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- a) In Buchstabe b sind nach dem Wort "jährlich" die Gliederungsangabe "a)" zu streichen, nach dem Wort "Systematik" das Semikolon durch einen Punkt zu ersetzen und der Buchstabe b zu streichen.
- b) Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
,Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
(3) Die Statistik nach § 1 Nr. 1 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 jährlich die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben nach der Jahresrechnung in der Gliederung nach Einnahme- und Ausgabearten sowie Aufgabenbereichen entsprechend der für die Finanzstatistik maßgeblichen Systematik oder die Daten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anlagennachweises sowie der Behandlung des Jahresergebnisses, auch soweit sie sich aus dem Anhang ergeben."'
3. Artikel 2 Nr. 3 wird wie folgt gefasst: "3. § 8 wird wie folgt gefasst:
" § 8 Übergangsvorschrift
Für die Jahre 2004 und 2005 werden die Erhebungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a nach der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung dieser Vorschrift durchgeführt."
4. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:
"Artikel 2a
Änderung des Gesetzes zum Nato-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen
In Artikel 8 Satz 2 des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen werden nach dem Wort "Verwaltungsunterbau" die Wörter "oder in einer Anstalt des öffentlichen Rechts" eingefügt."