Der federführende Verkehrsausschuss (Vk), der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Finanzausschuss (Fz), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
1. Zu Nummer 1 Satz 2 - neu -,
Zu Absatz 4 - neu - der Begründung
- a) Der Nummer 1 ist folgender Satz anzufügen:
in diesem Zusammenhang ist ein flächendeckendes Verkehrszeichen in Anlehnung an das Verkehrszeichen 270 StVO (SMOG) zu schaffen;
- b) Der Begründung ist folgender Absatz anzufügen:
"Es bedarf darüber hinaus auch einer Anpassung des § 41 StVO, um ein Verkehrszeichen zu schaffen, das Verkehrsbeschränkungen mit den entsprechenden Ausnahmen nach § 40 Abs. 3 BImSchG erlaubt. Das bisherige Zeichen 270 mit dem Zusatzschild für Ausnahmen vom Fahrverbot gilt nur für Maßnahmen nach § 40 Abs. 2 BImSchG in der alten, nicht mehr gültigen Fassung."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Im inhaltlich identischen Sachzusammenhang ist diese Bitte an die Bundesregierung Teil des Berliner Entschließungsantrags "Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Fahrzeugen nach § 40 Abs. 3 BImSchG und zur Förderung schadstoffarmer Lkw und Busse" (BR-Drs. 144/05 (PDF) ), dem sowohl der federführende Verkehrs- als auch der Umweltausschuss des Bundesrates im April mit breiten Mehrheiten zugestimmt haben.
Die Passage sollte auch hier aufgenommen werden, da sie eine notwendige Ergänzung zur Forderung nach der amtlichen Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung darstellt.
2. Zu Nummer 3
Nummer 3 ist zu streichen.
Folgeänderung:
In der Begründung ist Absatz 3 zu streichen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Nummer 3 schließt die Förderung von Neufahrzeugen ein. Dies erscheint nicht sinnvol1.
3. Zu Nummer 3,
Zu Absatz 3 Satz 3 - neu - der Begründung
- a) Nummer 3 ist wie folgt zu fassen:
3. unverzüglich ein aufkommensneutrales Konzept zur beschleunigten Aus- und Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern vorzulegen;
- b) In der Begründung ist dem Absatz 3 folgender Satz anzufügen: "Dieses Konzept sollte sich nicht allein auf ein Förderprogramm beschränken, sondern auch andere Maßnahmen einbeziehen."
Folgeänderung:
In der Begründung ist Absatz 3 Satz 1 wie folgt zu fassen:
- "In der festen Überzeugung, dass es ohne ein wirkungsvolles Anreizprogramm zur Aus- und Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern nicht in ausreichend kurzer Zeit zu einer spürbaren Verbesserung der Luftqualität kommen wird, fordert der Bundesrat, dass ein aufkommensneutrales Konzept für alle Dieselfahrzeuge erstellt wird."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Zusage der Automobilhersteller zur schrittweisen Ausrüstung aller Neufahrzeuge mit Partikelfiltern, die Marktnachfrage und ordnungsrechtliche Maßnahmen werden bei Pkw dazu führen, dass sich bei Neufahrzeugen der Partikelfilter relativ zügig durchsetzen wird. Mitnahmeeffekte bei einer steuerlichen Förderung von Neufahrzeugen sollten vermieden werden. Einige wissenschaftliche Untersuchungen deuten darauf hin, dass ordnungsrechtliche Maßnahmen erheblich stärker die Nachrüstbereitschaft fördern als eine steuerliche Förderung, die aus fiskalischen Gründen immer nur einen Teil der Kosten abdecken kann.
4. Zu Nummer 4
Nummer 4 ist wie folgt zu fassen:
- "4. bei der Europäischen Union mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EURO-5-Abgasnorm für Pkw bis zum 1. Januar 2006 und die EURO-6-Abgasnorm für Lkw baldmöglichst rechtsverbindlich festgelegt werden und schnellstmöglich europaweit in Kraft treten;"
Folgeänderungen:
Absatz 2 der Begründung ist wie folgt zu ändern:
- a) In Satz 4 sind nach dem Wort "EURO-5-Abgasnorm" die Wörter "für Pkw" einzufügen.
- b) Folgender Satz ist anzufügen:
Für eine umfassende Reduzierung der Partikelemissionen des Straßenverkehrs ist auch die baldige Festlegung und Umsetzung einer EURO-6-Abgasnorm für schwere Nutzfahrzeuge erforderlich.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Auf die Ergänzung der Begründung wird Bezug genommen.
5. Zu Nummer 4 Satz 2 - neu -
Der Nummer 4 ist folgender Satz anzufügen:
bei der Definition von Grenzwerten ist sicherzustellen, dass die Begrenzung der Partikelemissionen über das gesamte Partikelgrößenspektrum wirkt;
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Ergänzung setzt eine Forderung der Länder um.
6. Zu Nummer 5,
Zu Absatz 4 - neu - der Begründung
- a) In Nummer 5 sind die Wörter "aus Diesel-Fahrzeugen" zu streichen.
- b) Der Begründung ist folgender Absatz anzufügen:
Untersuchungen belegen, dass die Ausrüstung aller Diesel-Fahrzeuge mit Partikelfiltern das Feinstaubproblem nicht allein lösen kann. Partikelfilter stellen zwar eine wichtige und auch technisch verfügbare Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaub-Emissionen dar, eine Lösung des Problems ist jedoch nur über breit angelegte Maßnahmenbündel möglich.
7. Zu Nummer 6 - neu -,
Zu Absatz 4* - neu - der Begründung
- a) In Nummer 5 ist am Ende der Punkt durch ein Semikolon zu ersetzen und es ist folgende Nummer 6 anzufügen:
6. sich bei der EU dafür einzusetzen, dass die EU-Luftreinhalterichtlinie nach gleichen Maßstäben in allen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt wird. Das betrifft die Qualität von Messungen bis hin zu Kontrollen von Maßnahmen.
- b) Der Begründung ist folgender Absatz anzufügen:
Die gesundheitliche Vorsorge und ein fairer Wettbewerb erfordern ein gleichartiges Vorgehen der Mitgliedstaaten. Es liegen Anhaltspunkte vor, dass nicht alle Mitgliedstaaten die Umsetzung richtlinienkonform durchführen.
8. Zu Absatz 2 bis 4 - neu -
Dem bisherigen Text ist die Absatzbezeichnung (1) voranzustellen. Folgende Absätze sind anzufügen:
(2) Nach Auffassung des Bundesrates hat die Bundesregierung mit ihrem am 11. Mai 2005 im Bundeskabinett beschlossenen Vorschlag zur Förderung besonders partikelreduzierter Personenkraftwagen eine hochkomplizierte Regelung geschaffen, die nur einen Bruchteil der tatsächlichen Feinstaubemissionen bekämpft. Untersuchungen zufolge sind die Diesel-Pkw nur für 8 % der Feinstaubemissionen verantwortlich.
(3) Der Vorschlag der Bundesregierung entspricht nicht der Forderung der Länder nach Kostenneutralität und belastet finanziell allein die Länder.
(4) Die in dem Vorschlag der Bundesregierung enthaltene Förderung von Neuwagen ist aus Sicht des Bundesrates problematisch. Dies widerspricht u. a. dem politisch vorrangigen Ziel, das Steuersystem zu vereinfachen und die steuerliche Förderung von Konsum zu reduzieren. Im Gegenteil sollte angestrebt werden, die Zahl der Lenkungsnormen im Steuerrecht abzubauen."