Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Entschließung des Bundesrates zur Feinstaub-Reduzierung - Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern -

Der federführende Verkehrsausschuss (Vk), der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Finanzausschuss (Fz), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Zu Nummer 1 Satz 2 - neu -,

Zu Absatz 4 - neu - der Begründung

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Im inhaltlich identischen Sachzusammenhang ist diese Bitte an die Bundesregierung Teil des Berliner Entschließungsantrags "Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Fahrzeugen nach § 40 Abs. 3 BImSchG und zur Förderung schadstoffarmer Lkw und Busse" (BR-Drs. 144/05 (PDF) ), dem sowohl der federführende Verkehrs- als auch der Umweltausschuss des Bundesrates im April mit breiten Mehrheiten zugestimmt haben.

Die Passage sollte auch hier aufgenommen werden, da sie eine notwendige Ergänzung zur Forderung nach der amtlichen Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung darstellt.

2. Zu Nummer 3

Nummer 3 ist zu streichen.

Folgeänderung:

In der Begründung ist Absatz 3 zu streichen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Nummer 3 schließt die Förderung von Neufahrzeugen ein. Dies erscheint nicht sinnvol1.

3. Zu Nummer 3,

Zu Absatz 3 Satz 3 - neu - der Begründung

Folgeänderung:

In der Begründung ist Absatz 3 Satz 1 wie folgt zu fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Zusage der Automobilhersteller zur schrittweisen Ausrüstung aller Neufahrzeuge mit Partikelfiltern, die Marktnachfrage und ordnungsrechtliche Maßnahmen werden bei Pkw dazu führen, dass sich bei Neufahrzeugen der Partikelfilter relativ zügig durchsetzen wird. Mitnahmeeffekte bei einer steuerlichen Förderung von Neufahrzeugen sollten vermieden werden. Einige wissenschaftliche Untersuchungen deuten darauf hin, dass ordnungsrechtliche Maßnahmen erheblich stärker die Nachrüstbereitschaft fördern als eine steuerliche Förderung, die aus fiskalischen Gründen immer nur einen Teil der Kosten abdecken kann.

4. Zu Nummer 4

Nummer 4 ist wie folgt zu fassen:

Folgeänderungen:

Absatz 2 der Begründung ist wie folgt zu ändern:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Auf die Ergänzung der Begründung wird Bezug genommen.

5. Zu Nummer 4 Satz 2 - neu -

Der Nummer 4 ist folgender Satz anzufügen:

bei der Definition von Grenzwerten ist sicherzustellen, dass die Begrenzung der Partikelemissionen über das gesamte Partikelgrößenspektrum wirkt;

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Ergänzung setzt eine Forderung der Länder um.

6. Zu Nummer 5,

Zu Absatz 4 - neu - der Begründung

7. Zu Nummer 6 - neu -,

Zu Absatz 4* - neu - der Begründung

8. Zu Absatz 2 bis 4 - neu -

Dem bisherigen Text ist die Absatzbezeichnung (1) voranzustellen. Folgende Absätze sind anzufügen:

(2) Nach Auffassung des Bundesrates hat die Bundesregierung mit ihrem am 11. Mai 2005 im Bundeskabinett beschlossenen Vorschlag zur Förderung besonders partikelreduzierter Personenkraftwagen eine hochkomplizierte Regelung geschaffen, die nur einen Bruchteil der tatsächlichen Feinstaubemissionen bekämpft. Untersuchungen zufolge sind die Diesel-Pkw nur für 8 % der Feinstaubemissionen verantwortlich.

(3) Der Vorschlag der Bundesregierung entspricht nicht der Forderung der Länder nach Kostenneutralität und belastet finanziell allein die Länder.

(4) Die in dem Vorschlag der Bundesregierung enthaltene Förderung von Neuwagen ist aus Sicht des Bundesrates problematisch. Dies widerspricht u. a. dem politisch vorrangigen Ziel, das Steuersystem zu vereinfachen und die steuerliche Förderung von Konsum zu reduzieren. Im Gegenteil sollte angestrebt werden, die Zahl der Lenkungsnormen im Steuerrecht abzubauen."