- Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS),
- der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und
- der Wirtschaftsausschuss (Wi)
- empfehlen dem Bundesrat,
der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der folgenden Änderungen zuzustimmen:
- 1. Zu Artikel 2 Nr. 3 (§ 11 Abs. 4 Sätze 2 und 3 GesBergV)
In Artikel 2 Nr. 3 ist § 11 Abs. 4 wie folgt zu ändern:
- a) In Satz 2 sind nach den Wörtern "angepasst sind und die sie bei" die Wörter "Erreichen und" einzufügen.
- b) In Satz 3 ist das Wort "Gefährdung" durch das Wort "Exposition" zu ersetzen.
Begründung
Die Sätze in den bisherigen Fassungen entsprechen nicht korrekt der ins deutsche Recht umzusetzenden Richtlinie 2003/10/EG.