Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2004 über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2004

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 22. Februar 2005
beim
Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB


An den

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck


Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im
4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2004.


Mit freundlichen Grüßen

Karl Diller

über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2004

1. über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe Ansatz
laut
Haushaltsplan
2004

T€
bewilligte
über-/
außer-
planmäßige
Ausgabe
T€
05 Auswärtiges Amt
05 02 Allgemeine Bewilligungen
687 01 Hilfe für Deutsche im Ausland 419 200
Hilfeleistungen gemäß § 5 Konsulargesetz.
821 02 Erwerb von Grundstücken für ausländische Vertretungen 0 767
Mehrausgabe aufgrund Zahlung einer Wertausgleichsabgabe an das Land Berlin.
05 11 Deutsches Archäologisches Institut
426 01 Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter 1.550 26
Umstellung des Abrechnungszeitraumes im Ausland mit einer daraus resultierenden erhöhten Abrechnung der laufenden Verwaltungsausgaben des Instituts.
511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 727 46
Umstellung des Abrechnungszeitraumes im Ausland mit einer daraus resultierenden erhöhten Abrechnung der laufenden Verwaltungsausgaben des Instituts.
06 Bundesministerium des Innern
06 25 Bundesgrenzschutz
671 01 Erstattungen an Dritte für die Durchführung der Fluggast- und Reisegepäckkontrolle 170.000 21.000
Zusätzliche Sicherheitskontrollen auf Flughäfen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Verordnung des Europäischen Rates und des Parlaments zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften zur Sicherheit in der Zivilluftfahrt.
06 40 Bewilligungen für Spätaussiedler, Deutsche Minderheiten und Vertriebene
681 12 Eingliederungshilfen und Unterstützungsleistungen 19.240 3.500
Höherer Bedarf bei den für ehemalige politische Häftlinge sowie die Heimkehrerstiftung vorgesehenen Eingliederungshilfen und Unterstützungsleistungen.
07 Bundesministerium der Justiz
07 02 Allgemeine Bewilligungen
687 01 Beiträge an internationale Organisationen sowie Verbände und Vereine 280 12
Mehrausgaben des Bundesministeriums der Justiz zur Bereitstellung von Finanzmitteln für Zahlungen des Deutschen Beitrags an die Haager Konferenz für internationales Privatrecht. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einer völkerrechtlichen Vereinbarung.
08 Bundesministerium der Finanzen
08 02 Allgemeine Bewilligungen
632 11 Verwaltungskostenerstattung an Länder 149.200 18.138
09 Kosten für die Erledigung von Bauaufgaben des Bundes durch das Land Rheinland-Pfalz. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Dezember 2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
09 02 Allgemeine Bewilligungen
532 82 Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland 3.500 2.750
Veränderte Ablaufplanung für die Fertigstellung der deutschen Beteiligung an der Weltausstellung 2005 in Aichi, Japan.
683 50 Beteiligung am Innovationsrisiko von Technologieunternehmen Ausfälle bei Risikobeteiligungen an Technologieunternehmen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Verträgen des Bundes mit der KfW-Bankengruppe. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Dezember 2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 62.000 18.400
10 Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
10 02 Allgemeine Bewilligungen
632 05 apl Erstattung von Zweckausgaben der Länder bei der Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln
auf radioaktive Kontamination Erstattung von Zweckausgaben des Landes Brandenburg. Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 6 und 7 Strahlenschutzvorsorgegesetz. - 75
636 55 Zuschüsse an die Träger der Krankenversicherung der Landwirte Leistungsaufwendungen für Altenteiler. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung: Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 37 Abs. 2 KVLG 1989. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Oktober 2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 1.028.200 127.000
683 06 Zuweisungen nach dem Gesetz über die Verwendung von Gasöl durch Betriebe der
Landwirtschaft Nachbewilligungen wegen rechtskräftiger Widerspruchsbescheide. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 10 Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz. 0 2
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
12 02 Allgemeine Bewilligungen
682 51 Verwaltungsausgaben der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) Schaffung der rechentechnischen Voraussetzungen für die Verteilung der Maut-Mittel durch die VIFG im Wege des Abrufverfahrens. 1.300 520
12 10 Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen)
682 01 Beitrag an nichtbundeseigene Eisenbahnen zu den Kosten für Unterhaltung und
Betrieb höhengleicher Kreuzungen von Bundesstraßen und Eisenbahnstrecken Ausgleichszahlungen an nichtbundeseigene Eisenbahnunternehmen. Dieüberplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 16 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 3 Allgemeines Eisenbahngesetz. 1.000 191
12 25 Wohnungswesen und Städtebau
671 01 Kostenerstattung an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Nachzahlung und Anpassung der Vorauszahlung für die Erledigung von im Wege der Organleihe übertragenen Aufgaben. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt Abkommen). 550 1.419
893 01 Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz Höhere Prämienansprüche insbesondere durch verstärkten Spargeldeingang auf Bausparverträge. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Wohnungsbau-Prämiengesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. November 2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 500.000 65.000
12 26 Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn
682 01 Vergütung der Bundesbaugesellschaft mbH, Berlin Erstattung von Personal- und Sachkosten der Bundesbaugesellschaft Berlin mbH (BBB) in 2004. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag. 5.220 1.400
15 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
15 02 Allgemeine Bewilligungen
636 05 Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz ..: Leistungen für Mutterschaftsgeld aufgrund erheblich gestiegener Antragszahl. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 14 Abs. 2 und 3 Mutterschutzgesetz. 3.500 49
686 06 apl Maßnahmen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Maßnahmen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. - 2.000
15 09 Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen
681 05 Bestattungsgeld auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes und des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung
für Berechtigte im Ausland Anstieg des zu gewährenden Bestattungsgeldes nach Wegfall des Sterbegeldes im Rahmen der Gesundheitsreform. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 36 BVG. 5.800 1.534
684 02 Zuschüsse zur Förderung der Prüfung und Neukonstruktion orthopädischer Hilfsmittel
und der Einrichtungen für die Behandlung von Kriegsbeschädigten Sozialplanmittel für die Beschäftigten der Höhenklinik Davos/CH aufgrund der Schließung dieser Einrichtung. 661 1.600
15 13 Sozialversicherung
636 12 Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse "Mehrausgaben zwecks Liquiditätssicherung der Künstlersozialkasse infolge geringerer Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 34 KSVG. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. November 2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 96.000 13.300
636 82 Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
in den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin) Höhere Rentenausgaben in den neuen Ländern. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 287 e Abs. 2 SGB Vl.. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. November 2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 7.888.000 29.584
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
17 02 Allgemeine Bewilligungen
632 01 Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Ruherechtsentschädigungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Gräbergesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Dezember 2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 29.000 5.700
17 10 Gesetzliche Leistungen für die Familie
632 07 Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes Höhere Unterhaltsvorschüsse aufgrund gestiegener Regelbeträge. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die überplanmäßigen Ausgaben sind mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. November und 17. Dezember 2004 sowie 5. Januar 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 240.000 22.693
681 01 Erziehungsgeld Höheres Erziehungsgeld aufgrund Anstieg der Empfängerzahl. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG).Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Dezember 2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 2.985.000 80.000
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
23 02 Allgemeine Bewilligungen
681 02 Leistungen nach dem Entwicklungshelfergesetz Leistungen an zurückgekehrte Entwicklungshelfer für Arbeitslosengeld- und -hilfezahlungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Entwicklungshelfergesetz. 6.947 970
697 40 apl Gesellschafterzuschuss InWEnt Gesellschafterzuschuss zur Deckung des Jahresfehlbetrages 2004. - 630
896 02 Beitrag zu den "Europäischen Entwicklungsfonds" der Europäischen Union (Abkommen von Lome und Cotonou) 468.691 27.933
30 Erhöhte Abrufe des Europäischen Entwicklungsfonds. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Cotonou-Abkommen i.V.m. § 249 Abs. 4 EG Vertrag. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. November 2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. Bundesministerium für Bildung und Forschung
30 04 Hochschulen, Wissenschaft und Ausbildungsförderung
632 11 BAföG - Schülerinnen und Schüler 413.000 42.000
60 Höhere Zahl an Leistungsempfängern als bei Aufstellung des Haushalts 2004 unterstellt. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Oktober 2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. Allgemeine Finanzverwaltung
60 04 Sonderleistungen des Bundes
687 02 Beihilfen an Vertriebene im Ausland 80 10
60 09 Rentenzahlung an Vertriebene im Ausland. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 230 Lastenausgleichsgesetz in Verbindung mit § 10 des 14.ÄndG-LAG. Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer
532 01 Streitkräfte Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Sachen zur Benutzung an
die Streitkräfte der Entsendestaaten, soweit nicht bei Tit. 517 01 oder Tit. 519 01 veranschlagt 16.600 3.450
Inanspruchnahme ziviler Flugplätze in Deutschland durch die US-Streitkräfte. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Devisenausgleichsabkommen vom 25. April 1974.

2. über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen
Einzelplan/Kapitel/Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung Ansatz laut Haushaltsplan
2004


T€
bewilligte
über-/außer-
planmäßige
Verpflichtungsermächtigungen
T€
06Bundesministerium des Innern
06 10Bundeskriminalamt
518 01Mieten und Pachten2.4006.500
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2005 bis zu: 850 T€
Im Haushaltsjahr 2006 bis zu: 1.450 T€
Im Haushaltsjahr 2007 bis zu: 2.000 T€
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 2.200 T€
Abschluss eines Mietvertrages über fünf Jahre in Berlin als Zwischenunterbringung aufgrund Neuausrichtung des Bundeskriminalamtes.
09Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
09 02Allgemeine Bewilligungen
687 86 aplAnsiedlung der Internationalen Kaffeeorganisation(ICO) im VN-Campus Bonn - 1.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2006 bis zu: 820 T€
Im Haushaltsjahr 2007 bis zu: 144 T€
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 36 T€
Vorsorge für die Bewerbung der Bundesregierung um die Ansiedlung der Internationalen Kaffeeorganisation (ICO) in Bonn. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung dient der Absicherung der Finanzierung der Ansiedlung im Fall einer erfolgreichen Bewerbung.
12Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
12 02Allgemeine Bewilligungen
682 51 aplVerwaltungsaufgaben der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) ..-1.300
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2005 bis zu: 740 T€
Im Haushaltsjahr 2006 bis zu: 560 T€
Schaffung der rechentechnischen Voraussetzungen für die Verteilung der Maut-Mittel durch die VIFG im Wege des Abrufverfahrens.
12 08 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
632 02 apl Kostenerstattung an Länder für die Durchführung von Kontrollen gemäß Bund- - 12.500
Länder-Vereinbarung
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2007 bis zu: 7.500 T€
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 2.500 T€
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 2.500 T€
Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.
Diese beruht auf der Bund-Länder-Vereinbarung zur Übertragung von Vollzugsaufgaben im Sinne des SOLAS-Übereinkommens.
Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Dezember 2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
12 14
532 55
Deutscher Wetterdienst Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: 2.250 1.539
Im Haushaltsjahr 2007 bis zu: 513 T€ Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 513 T€ Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 513 T€
12 22 Abschluss eines Software-Vertrages. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Diese beruht auf § 4 Abs.1 Nr. 2 DWD-Gesetz (meteorologische Sicherung der Luftfahrt). Eisenbahnen des Bundes
891 01 Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes 434.000 1.035.898
14 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2005 bis zu: 174.939 T€ Im Haushaltsjahr 2006 bis zu: 326.467 T€ Im Haushaltsjahr 2007 bis zu: 132.217 T€ Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 201.867 T€ Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 146.856 T€ Im Haushaltsjahr 2010 bis zu: 53.552 T€ Abschluss der Vereinbarung zur Aktualisierung bestehender Finanzierungsvereinbarungen/ Anpassungsvereinbarung 2004 mit der DB AG. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. November 2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. Bundesministerium der Verteidigung
14 03 Kommandobehörden, Truppen, Sozialversicherungsbeiträge und
554 81 Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und Soldaten Militärische Beschaffungen 50.000 11.315
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig Im Haushaltsjahr 2005 bis zu: 11.315 T€ Sicherstellung von Beschaffungen im Rahmen des einsatzbedingten Sofortbedarfs für die Beteiligung deutscher Streitkräfte an internationalen - humanitären und sonstigen - Einsätzen. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Oktober 2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
531 02 apl
10 02
10
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Allgemeine Bewilligungen Kosten des Programms zur Tilgung der Tollwut in den an Deutschland angrenzenden Drittländern Aufgrund der in den Drittländern Polen und Tschechische Republik durchgeführten Frühjahr / Herbst-Tollwutimpfaktionen 2003 sind in den Drittländern letztmalig 50 v.H. der Durchführungskosten zu erstatten. Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einer Entscheidung 2002/943/EG der Kommission vom 28. November 3
12 2002 (AB1EG (Nr. ) L326). Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
12 25 Wohnungswesen und Städtebau
893 01 Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz 500.000 2.757
15 Höhere Prämienansprüche insbesondere durch verstärkten Spargeldeingang auf Bausparerträge. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Wohnungsbau-Prämiengesetz Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
15 02 Allgemeine Bewilligungen
636 05 Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz 3.500 1
15 09 Leistungen für Mutterschaftsgeld aufgrund erheblich gestiegener Antragszahl. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 14 Abs. 2 und 3 Mutterschutzgesetz. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen
681 01 Versorgungsbezüge für Beschädigte 2.480 8.713
681 05 Höhere Zahl von Leistungsbeziehern. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 287d Abs. 2 SGB VI. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7.000 T€ ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Januar 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. Bestattungsgeld auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes und des Gesetzes zur 5.800 22.797
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland Anstieg des zu gewährenden Bestattungsgeldes nach Wegfall des Sterbegeldes im Rahmen der Gesundheitsreform. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 36 BVG. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Januar 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
17 10 Gesetzliche Leistungen für die Familie
632 07 Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes Höhere Unterhaltsvorschüsse aufgrund gestiegener Regelbeträge. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. 240.000 1.551
60 Allgemeine Finanzverwaltung
60 04 Sonderleistungen des Bundes
681 03 Pensionszahlungen an ehemalige Bedienstete der Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft Erhöhter Aufwand für Unterstützungsleistungen aufgrund gestiegener Zahl der Versorgungsempfänger. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG ge geben hätte. 400 85