Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. September 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität
Der Bundesrat hat in seiner 808. Sitzung am 18. Februar 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Dezember 2004 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.