Erteilung der Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0802 Titel 632 11 - Verwaltungskostenerstattung an Länder
Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 15. Dezember 2004
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
II B 5 - Fi 0111 - 024/04 (PDF)
An den
Präsidenten des Bundesrates Herrn
Ministerpräsidenten Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Ressorts seine Einwilligung nach Art. 112 GG in eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2004 bei Kap. 0802 Tit. 632 11 - Verwaltungskostenerstattung an Länder - in Höhe von bis zu 18.138 T€ erteilt hat. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz für die Erledigung von Bauaufgaben des Bundes.
Die Mehrkosten resultieren aus der vom Bund zu finanzierenden Verlegung der US-Rhein-Main-Airbase Frankfurt am Main nach Spangdahlem und Ramstein. Der Zeitplan für die in diesem Zusammenhang nötigen Ersatzbaumaßnahmen ist durch notwendigen Grunderwerb auf den Ersatzflugplätzen in Verzug geraten. Dieser musste im Vorjahr durch die vermehrte Einschaltung freiberuflicher Architekten und Ingenieure aufgefangen werden.
Das Bedürfnis ist unvorhergesehen, weil eine im Vergleich zu den Vorjahren höhere Verwaltungskostenerstattung gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz notwendig wird, die in diesem Umfang aus dem Titelansatz nicht abgedeckt werden kann. Es ist unabweisbar, weil die Verwaltungsvereinbarung mit dem Land einen Ausgleich noch in 2004 vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen Karl Diller