Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2004 Unterrichtung gemäß § 37 Abs. 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1513 Titel 636 12 Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 16. November 2004
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung seine Einwilligung nach Artikel 112 GG in eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2004 bei Kap. 1513 Tit. 636 12 - Zuschuss an die Künstlersozialkasse - in Höhe von bis zu 13,3 Mio. erteilt hat.

Gemäß § 34 Abs. 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) ist der Bund verpflichtet, 20 % der Ausgaben der Künstlersozialkasse zu tragen. Im Haushaltsjahr 2004 reicht dieser Bundeszuschuss nicht aus, um die Liquidität der Künstlersozialkasse zu sichern, da es zu Mindereinnahmen bei der Künstlersozialabgabe gekommen ist. Da die Künstlersozialkasse verpflichtet ist, den Gesamtsozialversicherungsbetrag abzuführen, wäre es kurzfristig - bereits Anfang November 2004 - zu Zahlungsschwierigkeiten gekommen, wenn nicht der Bund - gemäß Haushaltsvermerk - ein Liquiditätsdarlehen zur Verfügung gestellt hätte.

Das Darlehen zur Sicherung der Liquidität wird zurückgezahlt, indem der Zuschuss des Bundes an die KSK im Haushaltsjahr 2005 um 4 Mio. und in 2006 um 9,3 Mio. reduziert wird.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller