Der Bundesrat hat in seiner 808. Sitzung am 18. Februar 2005 beschlossen, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialen Pflegeversicherung vom 3. April 2001 so umzusetzen, dass in der Sozialen Pflegeversicherung eine Entlastung von Erziehenden und keine Belastung von Kinderlosen erfolgt. Außerdem muss der individuellen Erziehungsleistung angemessen Rechnung getragen werden und eine Differenzierung nach der Zahl der Kinder erfolgen.
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Begründung
Der Bundesrat hält die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung vom 3. April 2001 durch das Kinder-Berücksichtigungsgesetz für verfehlt. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Es handelt sich lediglich um eine kurzfristige Maßnahme, um die leeren Kassen der Pflegeversicherung zu füllen. Das Gesetz sieht keine Entlastung von Erziehenden gegenüber Kinderlosen vor, wie es das Urteil fordert, sondern lediglich eine Belastung Kinderloser. Auch wird der individuellen Erziehungsleistung nicht angemessen Rechnung getragen. Eine nach dem Urteil erforderliche Differenzierung nach der Zahl der Kinder ist nicht vorgesehen.