A
Der federführende Gesundheitsausschuss,
der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik,
der Ausschuss für Frauen und Jugend und
der Ausschuss für Familie und Senioren
empfehlen dem Bundesrat,
zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die im Dritten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung dargestellten Fakten und Zahlen eine gute Grundlage für die dringend anzugehende Weiterentwicklung und Neuordnung der Finanzierung der Pflegeversicherung bieten.
- 2. Entgegen den Aussagen des Berichts ist der Bundesrat der Auffassung, dass weitere Reformschritte zur Stabilisierung der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur inhaltlichen Weiterentwicklung der Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung dringend erforderlich sind. Die Grundlagen des notwendigen Reformprozesses sind insbesondere:
- a) Beibehaltung des bestehenden Finanzierungssystems als Basis der Sozialen Pflegeversicherung ohne Veränderung des derzeitigen Beitragssatzes.
- b) Schnellstmögliche Einführung einer ergänzenden privaten kapitalgedeckten Pflegepflichtversicherung.
- c) Überwindung von Kommunikationsbrüchen jeglicher Art an den Schnittstellen der Versorgungs- und Leistungssektoren.
- d) Systemgerechte Zuordnung der Kosten der medizinischen Behandlungspflege bei stationärer Unterbringung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
- e) Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung.
- f) Berücksichtigung des allgemeinen Hilfe- und Betreuungsbedarfs von Menschen mit einer gerontopsychiatrischen Erkrankung bei der Einstufung in die Soziale Pflegeversicherung.
- g) Erprobung innovativer Leistungsformen, insbesondere des personengebundenen Pflegebudgets.
B
- 3.
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
empfiehlt dem Bundesrat,
von dem Bericht Kenntnis zu nehmen.