Der Deutsche Bundestag hat in seiner 132. Sitzung am 21. Oktober 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit und Soziale die GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:,
- 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 3 Buchstabe b werden die Wörter. "Absatz 7 Satz 3" durch die Wörter "Absatz 7 Satz 2" ersetzt.
- b) Nach Nummer 6 werden folgende Nummern 6a und 6b eingefügt:
6a. In § 236 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter "oder Arbeitslosenhilfe" durch die Wörter " , Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II" ersetzt.
6b. In § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 werden die Wörter "oder Arbeitslosenhilfe" durch die Wörter " , Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II" ersetzt."
- 2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
In Absatz 3 werden die Wörter "Nr. 4 tritt" durch die Wörter "Nr. 4, 6a und 6b treten" ersetzt.
Initiativgesetz des Bundestages