A
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:- 1. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Beschleunigung und Vereinfachung des Informationsaustauschs über Verurteilungen, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung schwerer bzw. terroristischer Straftaten.
- 2. Er ist jedoch der Auffassung, dass bereits in dem vorliegenden Beschlussvorschlag vorgesehen werden sollte, dass auch der Wohnsitzstaat unverzüglich durch den Urteilsstaat informiert wird.
Dass ein solcher weitergehender Informationsaustausch sinnvoll wäre, hat z.B. der Fall Fourniret gezeigt. Gegen ein Abwarten bis zur Einrichtung eines Informatiksystems spricht, dass derzeit nicht sicher ist, dass die Einrichtung eines solchen Systems beschlossen wird, und jedenfalls mehrere Jahre bis zu seiner Einsatzbereitschaft vergehen würden.
B
- 3. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.