Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Pauschale für Anlegung, Instandsetzung und Pflege der Gräber, Verlegung und Identifizierung im Sinne des Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 2004 und 2005
(GräbPauschV 2004/2005)

Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember 2004 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Die in der Verordnung für das Land Hessen vorgesehene Pauschale berücksichtigt nicht die im Jahr 2004 neu in die Gräberlisten aufgenommenen 9.398,15 qm Sammelgrabfläche auf drei Friedhöfen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so dass sich die Gräber stets in öffentlicher Pflege befunden haben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob diese Gräber formell in die Berechnungsgrundlage für die Pauschale aufgenommen werden können.