Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 110 Abs. 3 des Grundgesetzes
wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat hat erneut Anlass zur Feststellung, dass die Bundesregierung mit erheblicher Verspätung auf schon seit geraumer Zeit absehbare Entwicklungen reagiert. Mehrbelastungen auf der Ausgabenseite wie auch Mindereinnahmen bei den Steuern und den sonstigen Einnahmen des Bundes waren schon lange absehbar. Durch die späte Einbringung des Nachtrags verliert der Haushalt weitgehend seine Funktion als Planungs- und Kontrollinstrument. Er wird vielmehr zu einem reinen Vollzugsinstrument degradiert.
- 2. Eindringliche Mahnungen des Bundesrates, wie sie bereits im Zuge der Beratung des Bundeshaushalts 2004 (vgl. z.B. Drucksache 650/03 (Beschluss)) vorgetragen wurden, hat die Bundesregierung negiert. So hat sie zum einen keine Anpassung des Bundeshaushalts an die Ergebnisse der damals laufenden, für den Haushalt erheblichen Gesetzgebungsverfahren vorgenommen. Zum anderen wurden die schon vor Jahresfrist ersichtlichen gravierenden Haushaltsrisiken nicht zum Anlass einer grundlegenden Überarbeitung des Bundeshaushalts genommen. Daneben ist die Bundesregierung auch den wiederholten Aufforderungen des Bundesrates, den Bundeshaushalt strukturell zugunsten investiver und zukunftswirksamer Maßnahmen umzugestalten, nicht gefolgt.
- 3. Der Nachtragsentwurf stellt aus der Sicht des Bundesrates ein Dokument des Scheiterns der Finanzpolitik der Bundesregierung auf ganzer Linie dar. Der Bund räumt hiermit für das Jahr 2004 die höchste Neuverschuldung seit Bestehen der Bundesrepublik ein. Die schon beim ursprünglichen Haushalt 2004 vom Bund in Anspruch genommene Ausnahme zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts wird trotz der von der Bundesregierung selbst propagierten gesamtwirtschaftlichen Belebungstendenzen zusätzlich strapaziert. Die Summe der Investitionen als eigentliche Obergrenze für die Neuverschuldung des Bundes macht nunmehr für das Jahr 2004 gerade etwas mehr als die Hälfte der neuen Gesamtkreditaufnahme aus.
- 4. Der Bundesrat stellt mit Besorgnis fest, dass Deutschland für das laufende Jahr das Defizitlimit nach dem Europäischen Stabilitätspakt in einem weit größerem Ausmaß überschreiten wird, als von der Bundesregierung bisher unterstellt. Hierfür und für etwaige Folgen auf EU-Ebene ist der Bund verantwortlich.