Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat Haushaltsbegleitgesetz 2005
(Haushaltsbegleitgesetz 2005 - HBeglG 2005)

Der Bundesrat hat in seiner 804. Sitzung am 15. Oktober 2004 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. September 2004 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages aufzuheben.

Begründung

Der Bundesrat lehnt die vom Deutschen Bundestag beschlossenen einseitig den Sektor Landwirtschaft betreffenden Maßnahmen ab.

Das Haushaltsbegleitgesetz 2005 unterstreicht einmal mehr die unberechenbare Politik der Regierungskoalition. Bundestag und Bundesrat haben sich im Vermittlungsverfahren Ende vergangenen Jahres aus guten Gründen darauf verständigt, die jetzt wieder aufgegriffenen Einschränkungen nicht umzusetzen. Für den Bundesrat ist es eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, das damals beschlossene Moratorium nicht aufzukündigen.

Der Bundesrat stellt fest, dass die von der Regierungskoalition betriebene Politik der Instabilität und Verunsicherung, indem bewährte Regelungen immer häufiger und in immer kürzeren Zeitabständen geändert werden, einer der Hauptgründe für die anhaltend unbefriedigende Lage der deutschen Wirtschaft und die Verunsicherung vieler Bürger ist. Bürger und Unternehmen müssen sich auf einen längerfristigen Bestand von Gesetzesnormen verlassen können sowie auf die Planungssicherheit und langfristige Stabilität einmal getroffener politischer Entscheidungen vertrauen können.