Vorschlag des Ständigen Beirats zu Punkt 24 der 804. Sitzung des Bundesrates am 15. Oktober 2004
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
Der Ständige Beirat schlägt vor, dass der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme verlangt.
Begründung
Auf Grund der komplexen Regelungsmaterie und der widerstreitenden Interessen der Betroffenen ist eine gründliche Beratung des Gesetzentwurfs notwendig. Eine Vielzahl grundsätzlicher Fragen konnte bislang nicht abschließend geklärt werden, so dass diese im Rahmen des Bundesratsverfahrens abzuarbeiten ist. Darüber hinaus liegen dem Bundesrat vier Länderinitiativen (BR-Drs. 627/04 (PDF) , 692/04 (PDF) , 709/04 (PDF) und 710/04 (PDF) ) vor, die ebenfalls Vorschläge zur Deregulierung bzw. zum Bürokratieabbau zum Inhalt haben. Wegen Sachzusammenhangs sollen diese Initiativen zusammen mit dem Regierungsentwurf in einer Unterausschusssitzung vorberaten werden. Der bestehende Beratungsbedarf macht somit eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme erforderlich.