Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Durchführungsmaßnahmen für die Korrektur der Haushaltsungleichgewichte gemäß den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften KOM (2004) 501 endg.; Ratsdok. 11741/04
Der Bundesrat hat in seiner 806. Sitzung am 26. November 2004 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat sieht in dem von der Kommission ins Auge gefassten allgemeinen Korrekturmechanismus, der allen übermäßig belasteten EU-Nettozahlern zugute käme, einen Fortschritt gegenüber der derzeitigen Lösung. Der Bundesrat begrüßt einen so ausgestalteten Korrekturmechanismus als Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren EU-Finanzordnung. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in den weiteren Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass zentrale Faktoren des geplanten Korrekturmechanismus, wie etwa die Höhe der Belastungsschwelle und das maximale Ausgleichsvolumen, optimiert werden so dass der Korrekturmechanismus auch Deutschland besser zugute kommen kann.
2. Der Bundesrat lehnt den von der Kommission mittelfristig in Betracht gezogenen Vorschlag, über eine Ermächtigung für den Finanzplanungszeitraum ab 2014 einen ersten Schritt in Richtung EU-Steuer zu unternehmen, ab.