Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel
1710 Titel 632 07 - Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des
Unterhaltsvorschussgesetzes -
Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 17. Dezember 2004
beim
Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
II C 4 - FJ 1037 0-4/04
An den
Präsidenten des Bundesrates Herrn
Ministerpräsidenten Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass
das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei
Kap. 1710 Tit. 632 07 eine weitere
überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe
von 6 Mio. € zu leisten.
Die überplanmäßige Ausgabe dient der
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach § 8
Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die Höhe der
Zahlungen bemisst sich nach den Regelbeträgen für
den Unterhalt eines Kindes in Abhängigkeit von der
Altersstufe und dem anzurechnenden Kindergeld. Die
tatsächlichen Regelbeträge nach der
Regelbetragsverordnung wurden stärker erhöht als
bei der Haushaltsaufstellung angenommen worden war.
Der aktuelle Mittelabfluss macht über die bereits
bewilligte überplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 15 Mio. € hinaus eine weitere
überplanmäßige Ausgabe nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller