Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1110 Titel 681 01 - Versorgungsbezüge für Beschädigte -
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 24. November 2008
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1110 Titel 681 01 - Versorgungsbezüge für Beschädigte - eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 25 Mio. € zu leisten.
Der voraussichtliche Mehrbedarf ist darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Leistungsbezieher nicht in dem Umfang abgenommen hat, wie bei Haushaltsaufstellung 2008 erwartet worden ist.
Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 287d Abs. 2 SGB VI in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz.
Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller