Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 118503 - vom 23. Oktober 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. September 2006 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf Artikel 149 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Bildungswesen zur Europäischen Dimension im Bildungswesen vom 24. Mai 19881,
- - unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission zur europäischen Dimension des Bildungswesens (KOM (1993)0457),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zum Thema "Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit" (KOM (2005) 0596),
- - unter Hinweis auf den Gemeinsamen Zwischenbericht des Rates und der Kommission über die Maßnahmen im Rahmen des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa "Allgemeine und berufliche Bildung" - Die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie2,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0267/2006),
A. in der Erwägung, dass die europäische Dimension in den letzten Jahrzehnten zu einem immer wichtigeren Aspekt der Bildung geworden ist, vor allem in nationalen Lehrplänen,
B. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament sich hiermit bereits beschäftigt, insbesondere durch die Anhörung zum Thema "Die europäische Dimension im Geschichtsunterricht" am 7. April 2004,
C. in der Erwägung, dass die nationalen Behörden in Mitgliedstaaten wie Österreich, Deutschland, Portugal, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, Slowenien und Spanien bereits Initiativen ergriffen haben, die sich mit Europas Stellenwert in der Bildung befassen, und dass es in diesem Bereich viele Initiativen von Nichtregierungsorganisationen gibt,
D. in der Erwägung, dass der sprachliche Aspekt für die Stärkung der europäischen Dimension als von wesentlicher Bedeutung erscheint, da gute Fremdsprachenkenntnisse zu den Basisqualifikationen typischer europäischer Bürger, die an wechselnden Orten innerhalb der Europäischen Union leben, studieren, arbeiten und sonst Freizügigkeit genießen, gehören,
E. in der Erwägung, dass es im Hinblick auf die Einbeziehung der europäischen Dimension in die Bildung Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb der Mitgliedstaaten gibt,
F. in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang an die Bedeutung der Programme COMENIUS und LINGUA zu erinnern ist,
G. in der Erwägung, dass die Kenntnisse über Europa, die Schülern, Lehrenden und Studierenden vermittelt werden, von Land zu Land variieren und dass an einem gemeinsamen Geschichtsbild und einer Definition der europäischen Werte gearbeitet werden muss,
H. in der Erwägung, dass die Haupthindernisse in der noch immer spärlichen Verbreitung grenzüberschreitender Initiativen und Programme, der mangelnden Koordinierung der Initiativen, einer zu geringen Sichtbarkeit und Zugänglichkeit sowie in ungeeigneten oder unangemessenen Instrumenten zur Durchführung dieser Aufgaben bestehen,
I. in der Erwägung, dass Lehrende, die in ihrem Unterricht die europäische Dimension berücksichtigen wollen, vielen Hindernissen und Schwierigkeiten ausgesetzt sind, darunter auch einem Mangel an aktuellem und qualitativ überzeugendem Informations- und Unterrichtsmaterial über die Europäische Union in allen EU-Sprachen; ferner in der Erwägung, dass die Europäische Union sie bei ihrem Vorhaben unterstützen sollte,
- 1. ist der Auffassung, dass alle Bildungssysteme sicherstellen sollten, dass ihre Schüler am Ende der Sekundarstufe die Fähigkeiten und das Wissen haben, das sie gemäß den Vorgaben ihrer jeweiligen Bildungsbehörden brauchen, um auf ihre Rolle als Staatsbürger und als Mitglieder der Europäischen Union vorbereitet zu sein;
- 2. hebt hervor, dass eine klarere und in allen Mitgliedstaaten einheitlich anerkannte Definition des Begriffs "europäische Dimension" und der damit verbundenen Bedeutung, Substanz und Zielsetzung gefunden werden muss;
- 3. fordert den Europäischen Rat und die im Rat vereinigten Minister für das Bildungswesen auf, die oben genannte Entschließung zu aktualisieren und dabei vor allem die seither erfolgten Erweiterungen der Europäischen Union zu berücksichtigen;
- 4. fordert den Rat auf, die beiden unterschiedlichen Aspekte der europäischen Dimension anzuerkennen zum einen der Zugang zu Information über die Europäische Union, ihre Organe, Verfahren, Arbeitsweisen und Initiativen, und zum anderen die Kenntnis der gemeinsamen Geschichte und des kulturellen Erbes Europas, die Erweiterung der Sprachkompetenz und das Verständnis für das aktuelle europäische Geschehen, alles Elemente, die der Ergänzung der nationalen Lehrpläne dienen können;
- 5. hebt hervor, wie wichtig es ist, didaktische Multi-Media- und Internetquellen als moderne Unterrichtsmethoden einzusetzen, um die europäische Dimension in die Lehrpläne einzuführen; empfiehlt deshalb beispielsweise den Aufbau eines mehrsprachigen Internetdienstes, der über bewährte Verfahren und pädagogische Hilfen informiert und als Plattform für einen Erfahrungsaustausch dient;
- 6. beharrt auf der Notwendigkeit einer kontinuierlichen Verbesserung des Fremdsprachenunterrichts, beispielsweise im Rahmen von COMENIUS als Teilaktion des Programms für lebenslanges Lernen; erkennt ferner an, dass es in manchen Mitgliedstaaten besonders schwierig ist, insbesondere für diejenigen, deren Muttersprache Englisch ist, genügend Interesse und Motivation für das Erlernen anderer europäischer Sprachen aufzubringen, um so europaweit das Verständnis füreinander und das gegenseitige Einfühlungsvermögen zu festigen; in diesem Zusammenhang ist das Erlernen der Sprachen der Nachbarvölker besonders wichtig;
- 7. fordert die Mitgliedstaaten nachdringlich auf, die Verbreitung der Mehrsprachigkeit durch ein Fremdsprachenangebot zu fördern, das breiter ist als das bislang gelehrte, und in den Lehrplänen bereits für die jüngsten Kinder das Erlernen von mindestens zwei Fremdsprachen vorzusehen;
- 8. schlägt vor, zu untersuchen, an welchen Punkten es der Lissabon-Agenda bisher nicht gelungen ist, die gewünschten Ergebnisse in diesem Bereich zu erzielen und einen Katalog von Maßnahmen vorzulegen, deren Umsetzung durch die Regierungen der Mitgliedstaaten als wesentlich für die Erreichung der vereinbarten wirtschaftlichen Verbesserungen angesehen wird;
- 9. empfiehlt im Hinblick auf den Fremdsprachenunterricht und die Einbeziehung europäischer Themen in die Lehrpläne den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass die laufenden Initiativen, einschließlich der vor 2004 begonnenen, in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Verbreitung finden;
- 10. schlägt als wichtiges Element für die Gewährleistung des Erfolgs der letzten EU-Erweiterung vor einen geeigneten Informations-, Projekt-, Studierenden- und Lehrenden-Austausch zwischen den zehn neuen Mitgliedstaaten und den fünfzehn Mitgliedstaaten, die bereits seit längerem der Europäischen Union beigetretenen sind, zu organisieren;
- 11. fordert den Rat auf, zu erwägen, ob sinnvolle pädagogische Angebote wie "European Schoolnet" sowie Kooperation und Innovation auf dem Gebiet des Lernens und Instrumente wie "Europe at School" zusätzliche Mittel benötigen und ob Lehrkräfte ausreichend darüber beraten werden, wie sie an einschlägige Informationen gelangen können um die europäische Dimension im Bildungswesen zu stärken;
- 12. schlägt vor, Fortbildungskurse für Lehrkräfte zu fördern, die den Teilnehmenden das erforderliche Verständnis für europäische Themen vermitteln, damit sie in ihrem Unterricht nicht nur das Bewusstsein für nationale und lokale Belange schärfen, sondern auch die europäische Dimension einbeziehen;
- 13. betont, dass die europäische Dimension landesspezifische Unterrichtsinhalte zwar ergänzt jedoch weder ersetzt noch verdrängt;
- 14. betont die Notwendigkeit, die bestehenden Dokumente zu aktualisieren, vor allem die 1996 erschienene thematische Eurydice-Bibliographie, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann;
- 15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
1 ABl. C 177 vom 6.7.1988, S. 5.
2 ABl. C 104 vom 30.4.2004, S. 1.