Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 28. November 2011
Steffen Kampeter
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 3002 Titel 661 50 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 41.100 T€ zu leisten.
Die erhöhte vorzeitige Rückzahlung von Darlehen durch die Darlehensnehmer und daraus resultierende Erlasse nach § 18 BAföG führen zu einer erhöhten Erstattungspflicht an die KfW. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung resultiert aus der Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sowie aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der KfW.
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter