8. Im Hinblick auf die von der Kommission geplante Rücknahme des Vorschlags einer Bodenschutzrichtlinie wird darauf hingewiesen, dass - unabhängig von der konkreten Kritik an dem vorliegenden Richtlinienvorschlag und der Schwierigkeiten bei der Beratung desselben - eine EU-weite Regelung zum Schutz des Bodens und Erhalt der wichtigen Bodenfunktionen für notwendig erachtet wird.
Böden als endliche und nicht erneuerbare Ressource benötigen besondere Aufmerksamkeit. Die zunehmende Schädigung und Degradation der Böden in Europa und auch weltweit ist offensichtlich. Sie zeigt sich im Rückgang der Artenvielfalt, in der Verdichtung und Verseuchung von Böden, an zunehmender Erosion und Erdrutschen, am Verlust von organischer Substanz und in der zunehmenden Versalzung und Versiegelung von Böden. Verursacht werden diese Schädigungen insbesondere durch den rasanten Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen, den steigenden Verbrauch von Fleisch- und Milchprodukten sowie den zunehmenden Wettbewerb um Land- und Wasserressourcen.
Der Schutz der Böden ist notwendig, um - in Zukunft die Versorgung mit sicheren und hochwertigen Lebensmitteln zu sichern,
- - sauberes Oberflächen- und Grundwasser zu erhalten (für die Trinkwasserversorgung eine elementare Voraussetzung), - die Anpassung an den Klimawandel zu ermöglichen und insbesondere in der Stadt ein gesundes Mikroklima zu bewahren;
- - einen wichtigen Beitrag zum natürlichen Hochwassermanagement zu leisten,
- - wertvolle Biotope zu schützen, - Grün- und Freiräume für Naherholung zu erhalten,
- - kulturelles und archäologisches Erbe zu bewahren.
Dabei sollte nicht auf eine EU-weite Regelung verzichtet werden. Der Erhalt der Bodenfunktionen als Grundlage für die biologische Vielfalt, als Kohlenstoffspeicher, als Rohstoffquelle bzw. als Nahrungsmittellieferant kann gemeinschaftsweit besser als durch rein nationale Regelungen erreicht werden, zumal das Bewusstsein zum Schutz des Bodens durch eine europäische Rahmenregelung auf der politischen und der Verwaltungsebene wie auch in der Bevölkerung gesteigert wird.
Es ist zu betonen, dass der Boden einen ebenso hohen Stellenwert wie die Schutzgüter Wasser und Luft hat, also auch gleichrangig behandelt werden muss. Analog zur EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Luftqualitätsrichtlinie sollte mit einer EU-Bodenrahmenrichtlinie eine einheitliche europäische Vorgehensweise zum Schutz des Bodens gesichert werden. Dabei sollte die künftige Bodenschutzpolitik in der EU mit einem allgemeinen Rahmen und gemeinsamen Grundsätzen aufgebaut werden. Da sich die Böden in den einzelnen Regionen Europas unterscheiden, ist das Subsidiaritätsprinzip von großer Bedeutung. Regionale Gegebenheiten sind dementsprechend zu berücksichtigen. Bodenschutzpolitik sollte also vornehmlich auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt werden, sich aber gleichwohl auf eine EU-Rahmenrichtlinie stützen.
Auch wirtschaftlich kann sich eine europäische Regelung positiv für Deutschland auswirken, indem die in Deutschland entwickelten Sanierungstechnologien durch die höheren Bodenschutzstandards in Europa mehr nachgefragt werden und die zurzeit für Deutschland in Europa vorhandenen Wettbewerbsnachteile (aufgrund des hohen deutschen Schutzstatus) ausgeglichen werden.