Bundesministerium der Finanzen Berlin, 7. November 2017
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1701 Titel 681 02 - Elterngeld - eine überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 140 Mio. € zu leisten.
Der zusätzliche Bedarf resultiert insbesondere aus der aufgrund der Geburtenentwicklung verstärkten Nutzung des Elterngeldes. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird nach seiner Konstituierung informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn