Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. September 2008 zu dem o. g. Gesetzentwurf redaktionelle Änderungen (siehe Anlage) mitgeteilt.
Anlage
§ 4 Abs. 1 Satz 2 ist wie folgt zu fassen:
"Für ein Erstinvestitionsvorhaben, mit dem der Anspruchsberechtigte vor dem ... [einsetzen: Tag nach der Verkündung des vorliegenden Gesetzes] begonnen hat, gilt Satz 1 auch dann, wenn hierfür
- 1. eine Genehmigungsentscheidung der Kommission vor Festsetzung der Investitionszulage erteilt worden ist, in der auf die Möglichkeit der Förderung durch Investitionszulage auf Grund einer Nachfolgeregelung ausdrücklich hingewiesen wurde, oder
- 2. ein Förderbescheid der zuständigen Bewilligungsbehörde für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) vor dem ... (weiter wie Drucksache)."
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 letzter Satz:
Nach der Angabe "(ABl. EG (Nr. ) C 258 S. 5)" sind die Worte "geändert worden sind" zu streichen.
§ 6 Abs. 1, 2 und 3:
In allen Absätzen ist die Angabe "§ 3" durch die Angabe "§ 4" zu ersetzen (insgesamt 14x).
§ 7 Abs. 2:
Das Wort "amtlichem" ist durch das Wort "amtlich" zu ersetzen.
§ 8 Satz 2:
Die Angabe "§ 6 Abs. 2" ist durch die Angabe "§ 7 Abs. 2" zu ersetzen.
§ 9 Abs. 3:
Am Ende der Nr. 1 und 2 ist ein Komma zu setzen und am Ende der Nr. 3 ist ein Punkt zu setzen.
§ 11 Abs. 1:
Nach der Angabe "Deminimis Beihilfen" ist das Komma zu streichen.
Anlage 2 Nummer 3:
Nach der Angabe "Multisektoraler Regionalbeihilferahmen" sind die Wörter "für große Investitionsvorhaben" einzufügen.
Anlage 2 Nummer 4:
Am Ende ist vor der Angabe " C 319" die Angabe "Nr. " einzufügen.
Anlage 2 Nummer 6:
Nach dem Wort "sowie," ist das Komma zu streichen.