Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110158 - vom 14. Juni 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung
in der Sitzung am 12. Mai 2005 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf den Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO vom 1. August 2004,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 26. November 2003 "Neubelebung der Verhandlungen zur Entwicklungsagenda von Doha - die Sichtweise der EU",
- - unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommission vom 25. September 2003 "Die Entwicklungsagenda von Doha nach Cancún",
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. September 2003 zur Fünften WTO-Ministerkonferenz1 in Cancún,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2003 zur Vorbereitung der Fünften WTO-Ministerkonferenz2 in Cancún,
- - unter Hinweis auf die Erklärung der Vierten WTO-Ministerkonferenz, die am 14. November 2001 in Doha angenommen wurde, sowie unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2001 zur WTO-Konferenz in Katar3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 1999 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zum Konzept der Europäischen Union für die WTO-Jahrtausendrunde4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 1999 zu dem Dritten Ministertreffen der Welthandelsorganisation in Seattle5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2001 mit den Empfehlungen des Parlaments an die Kommission zu den WTO-Verhandlungen im Rahmen der "Builtin"-Agenda6,
- - unter Hinweis auf den Bericht Sutherland über die Zukunft der WTO,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2005 zum dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen7,
- - unter Hinweis auf die Schlusserklärung der Dritten Parlamentarischen Konferenz zur WTO, die am 24.-26. November 2004 stattgefunden hat,
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 25. Oktober 2001 zu Offenheit und Demokratie im Welthandel8,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses (A6-0095/2005),
A. in der Erwägung, dass mit dem Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO vom 1. August 2004 ("der Beschluss"), deren 148 Mitglieder einen Rahmen für weitere Verhandlungen über fünf Schlüsselbereiche der Entwicklungsagenda von Doha festgelegt haben und auf der Grundlage eines neuen Geistes der Zusammenarbeit das bei den Verhandlungen von Cancún verlorengegangene Vertrauen in den erfolgreichen Abschluss der Doha-Runde und in den Erfolg des multilateralen Handelssystems wiederhergestellt haben,
B. in der Erwägung, dass es notwendig ist, in allen Bereichen des Beschlusses und des Arbeitsprogramms der Entwicklungsagenda von Doha im Allgemeinen mit der gleichen Zielstrebigkeit Fortschritte zu erzielen und dabei die Entwicklung in den Vordergrund der Verhandlungen zu stellen, und dass sich die Europäische Union für eine umfassende Agenda einsetzen muss, mit der eine angemessene Handelsliberalisierung, die Beseitigung sämtlicher Dumping- und handelsverzerrenden Maßnahmen und die Stärkung von Mechanismen der differenzierten Sonderbehandlung und von Mechanismen zur Wahrung der Ernährungssicherheit angestrebt wird, um soziale Gerechtigkeit und Entwicklung zu einer Priorität zu machen und eine stärkere Integration der Entwicklungsländer in das Welthandelssystem zu erreichen, welche ein Ziel darstellt, das in dem Vertrag über eine Verfassung für Europa verankert ist (Artikel III-292 Absatz 2 Buchstabe e),
C. in der Erwägung, dass ein erfolgreicher Abschluss der Doha-Runde weltweit zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Verringerung der Armut beitragen muss und dass die Probleme im Zusammenhang mit Unterernährung, Hunger und Gesundheit bei den Verhandlungen eine größere Rolle spielen müssen, wie dies in der Millenniumserklärung der UNO vorgesehen ist,
D. in der Erwägung, dass eine weitergehende Regelung im Rahmen des multilateralen Handelssystems, eine optimale Integration der Entwicklungsländer in das Welthandelssystem und ein besseres Funktionieren der WTO stets Hauptziele der Handelspolitik der Europäischen Union gewesen sind,
E. in der Erwägung, dass die Frist für den Abschluss der Doha-Runde, die in der Schlusserklärung von Doha auf den 1. Januar 2005 festgelegt war, auf unbestimmte Zeit verschoben wurde und für den Dezember 2005 in Hongkong die 6. Ministerkonferenz anberaumt wurde,
F. in Erwägung der besonderen Bedeutung, welche die politischen Bemühungen und die substanziellen Vorschläge, die durch die Kommissionsmitglieder Lamy und Fischler seitens der Europäischen Union erfolgten, für das Zustandekommen des Beschlusses hatten, sowie in der Erwägung, dass die Fortschritte, die im Bereich der Landwirtschaft erzielt wurden, nicht mit entsprechenden Fortschritten in den anderen Bereichen verbunden waren,
G. in der Erwägung, dass den Programmen der technischen Hilfe und den Kapazitätsaufbauprogrammen eine wichtige Funktion im Hinblick darauf zukommt, seitens der Entwicklungsländer die Vorbereitung ihrer Wirtschaft auf deren Integration in die Weltwirtschaft zu gewährleisten, ihre Verhandlungskapazitäten und ihre Produktions- und Exportfähigkeit zu verbessern, ihre Binnen- und Regionalmärkte auszubauen und sie besser in die Lage zu versetzen, von einer weiteren Liberalisierung des Handels zu profitieren,
H. in der Erwägung, dass die Doha-Entwicklungsagenda die Präferenzen, die die Europäische Union den AKP-Staaten im Rahmen des Abkommens von Cotonou und den Entwicklungsländern im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gewährt hat, und andere Handelspräferenzsysteme aushöhlen könnte,
I. in der Erwägung, dass bislang bei den Verhandlungen über den Marktzugang für Nicht-Agrarerzeugnisse (NAMA) nur geringe Fortschritte erzielt wurden und der durch Zollsenkungen erreichte Marktzugang nicht durch nichttarifäre Hemmnisse behindert werden sollte,
J. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Bedeutung der Dienstleistungen, die ein Schlüsselbereich bei den Doha-Verhandlungen sind - an sich und für das Gesamtgleichgewicht der Entwicklungsagenda von Doha - wächst und eine weitere Öffnung der Märkte auch den Entwicklungsländern größere Vorteile bietet, dass es aber auch wichtig ist, diejenigen Dienstleistungen von der Liberalisierung auszunehmen, die für die Befriedigung der Grundbedürfnisse entscheidend sind, sowie in der Erwägung, dass die Fortschritte in diesem Bereich enttäuschend waren,
K. in der Erwägung, dass die Europäische Union im übereinstimmenden Interesse der entwickelten Länder und der Entwicklungsländer stets für Verhandlungen über die Singapur-Themen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha eingetreten ist und dass die Erleichterung des Handels durch eine angemessene technische Hilfe und einen angemessenen Kapazitätsaufbau der Exportfähigkeit der Entwicklungsländer förderlich ist,
L. in der Erwägung, dass das Ende der Amtszeit des Generaldirektors der WTO bevorsteht und somit eine Neubesetzung dieses Amtes erforderlich ist; ferner in der Erwägung, dass dem Bericht Sutherland über die Zukunft der WTO sowie der Debatte im amerikanischen Kongress über die Erneuerung der Mitgliedschaft der USA in der WTO und des Mandats ihres Handelsbeauftragten Beachtung geschenkt werden sollte,
M. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament nach den Artikeln über die Gemeinsame Handelspolitik des Vertrags über eine Verfassung für Europa zum Mitgesetzgeber im Bereich des internationalen Handels werden wird,
N. in der Erwägung, dass die parlamentarische Dimension in der WTO als Mittel zur Herstellung von Bürgernähe, mit dem die demokratische Rechenschaftspflicht und Transparenz der WTO verbessert werden könnte, wichtig ist,
O. in der Erwägung, dass der Globalisierungsprozess und die Rolle der WTO häufig falsch dargestellt werden, sowie in Anbetracht der Bedeutung umfangreicher Konsultationen mit der Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern,
- 1. bringt seine Genugtuung über den Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO vom 1. August 2004 und über die erfolgreiche Verhandlungsführung der Kommission zum Ausdruck; bekräftigt seine entschlossene Unterstützung für ein freies und faires multilaterales Handelssystem zur Förderung des Handels, als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur wirksamen Steuerung der Globalisierung zum Nutzen aller; betont außerdem die Vorteile, die ein multilateraler Ansatz in der Handelspolitik gegenüber bilateralen Abkommen für die Entwicklungsländer hat;
- 2. ersucht die Kommission, sich weiterhin für rasche Fortschritte in allen Bereichen des Beschlusses einzusetzen, um für Hongkong einen ausgewogenen und ambitiösen Vorschlag zu haben, bei dem die Entwicklung in den Vordergrund der Gespräche gestellt wird;
- 3. weist mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hin, einen umfassenden, effizienten und transparenten Verhandlungsprozess zu fördern; dazu sind politische Initiativen, die die Verhandlungen vorantreiben, und die Ausarbeitung eines Entwurfs detaillierter Verhandlungsmodalitäten für den Agrarbereich und NAMA bis Juli 2005 erforderlich;
- 4. fordert, dass die vom Allgemeinen Rat der WTO für Juli 2005 vorgesehene Bestandsaufnahme der Verhandlungen streng sachbezogen sein muss, um keine falschen Erwartungen in der Öffentlichkeit zu wecken, und dass ein Termin für den Abschluss der Arbeiten der Doha-Runde unter Berücksichtigung der zeitlichen Erfordernisse für die Vorbereitung aller Verhandlungsführer, insbesondere der Entwicklungsländer, festgesetzt wird;
- 5. fordert, dass bei den künftigen Verhandlungen in allen Bereichen der Entwicklungsagenda von Doha Ergebnisse erzielt werden, die ernsthaft die Integration der Entwicklungsländer fördern, indem sie deren Anliegen voll berücksichtigen und insbesondere die spezifischen Probleme der am wenigsten entwickelten Länder angehen, für deren Ausfuhren im Geiste einer "Gratisrunde" zoll- und quotenfreier Zugang zu gewähren ist; fordert außerdem, dass die Ergebnisse der im Rahmen der Doha-Runde geführten Verhandlungen dazu beitragen, die Millennium-Entwicklungsziele zu erreichen, indem sie das weltweite Wirtschaftswachstum fördern;
- 6. fordert, dass geprüft wird, wie die erforderliche Flexibilität in Bezug auf das Profil jedes einzelnen Entwicklungslands gewährleistet werden kann, und dass der IWF neben anderen Organisationen den "Handelsintegrationsmechanismus" verwirklicht, der es ermöglichen soll, die Verluste auszugleichen, die diesen Ländern durch die Handelsliberalisierung entstehen können;< /li>
- 7. bringt erneut seine Genugtuung über das erhöhte Maß an Organisation und Selbstvertrauen zum Ausdruck, das von den Entwicklungsländern (G-20, G-33, G-90 usw.) erreicht wurde und das die Aufgabe, Vereinbarungen zu erzielen, erleichtert und wodurch die Erwartungen im Hinblick auf eine gerechte Neugestaltung des multilateralen Handelssystems realistisch werden;
- 8. begrüßt die Erleichterung des Zugangs der kleinen Delegationen zu den Verhandlungen selbst; spricht der Kommission seine Anerkennung für die Unterstützung aus, die sie kleinen Ländern, beispielsweise den Pazifischen Inseln, durch die Schaffung von Programmen der technischen Hilfe gewährt; fordert jedoch die Kommission mit Nachdruck auf, sich weiterhin bei der Entscheidungsfindung in der WTO für mehr Transparenz und Beteiligung einzusetzen und die Entwicklungsländer weiterhin bei der Verbesserung ihrer Mitwirkung zu unterstützen;
- 9. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der Aufnahme einer "Entwicklungsbox" für die am wenigsten entwickelten Länder in die Agrarverhandlungen zu prüfen, damit diese die Ernährungssicherheit und die ländliche Beschäftigung angehen können, die die Hauptprobleme bei der Beseitigung der Armut sind;
- 10. bekräftigt die Notwendigkeit zielgerichteter technischer Hilfe und des Kapazitätsaufbaus als wichtige Mittel für Entwicklungsländer, um den Handel zu einem festen Bestandteil ihrer nationalen Entwicklungspolitik und ihrer Strategien zur Armutsbekämpfung zu machen, ihre Handels- und Ausfuhrkapazität zu erhöhen, ihre Fähigkeiten zu wirksamer Verhandlungsführung zu verbessern, ihnen die Anwendung der WTO-Bestimmungen zu erleichtern und ihnen die Anpassung und Diversifizierung ihrer Wirtschaft zu ermöglichen;
- 11. fordert, dass der Süd-Süd-Handel in Anbetracht der Entwicklungsmöglichkeiten, die er den Entwicklungsländern bietet, vorangetrieben wird, indem die Beseitigung von Handelsschranken zwischen ihnen in Erwägung gezogen wird, differenzierte Sonderbehandlung zur Stärkung der Versorgungskapazitäten der am wenigsten entwickelten Länder angewandt wird und der freie Zugang der am wenigsten entwickelten Länder zu den Märkten der Schwellenländer gefördert wird;
- 12. ersucht die Kommission, den Effekt der Präferenzspannenerosion der Entwicklungsagenda von Doha auf das Abkommen von Cotonou und das APS sowie andere Handelspräferenzsysteme zu berücksichtigen, einen Sonderbericht zur Untersuchung der Auswirkungen der Doha-Runde auf das Abkommen von Cotonou und das APS zu erstellen und Maßnahmen zu prüfen, die zur Gewährleistung der Wirksamkeit der Präferenzen zu treffen sind, die die Europäische Union den Entwicklungsländern gewährt hat, insbesondere den ärmsten unter ihnen;
- 13. ist hinsichtlich des Agrarbereichs erfreut über den Beschluss und fordert die Mitglieder der WTO auf, den drei Pfeilern (Ausfuhrsubventionen, interne Stützungsmaßnahmen und Marktzugang) in gleichermaßen ihre Aufmerksamkeit zu widmen und im Juli 2005 zu Vereinbarungen zu gelangen, die die Festlegung detaillierter Verhandlungsmodalitäten auf der nächsten Ministerkonferenz in Hongkong beinhalten;
- 14. fordert, dass diese Maßnahmen in Bezug auf die Ausfuhrsubventionen, die internen Stützungsmaßnahmen und den Marktzugang von allen entwickelten WTO-Mitgliedern parallel angewandt werden, um einen unilateralen Abbau seitens der Europäischen Union zu vermeiden, während den Entwicklungsländern die differenzierte Sonderbehandlung zuteil wird;
- 15. unterstützt ein ausgewogenes allmähliches Auslaufen der Ausfuhrsubventionen bei völliger Parallelität mit allen entwickelten Handelspartnern in allen Bereichen des Wettbewerbs bei den Ausfuhren;
- 16. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die geplante Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik fortzuführen, und nimmt hinsichtlich der internen Stützungsmaßnahmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Beschluss nicht das europäische Landwirtschaftsmodell und die Übereinkunft von Luxemburg über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in Frage stellt; besteht darauf, dass eine Festlegung der in der "grünen Box" vorgesehenen gemeinsamen Maßnahmen notwendig ist, darunter die entkoppelten Beihilfen, die Wahrung des multifunktionalen Charakters der Landwirtschaft und die Förderung der ländlichen Lebensform und der Beschäftigung in den ländlichen Gebieten;
- 17. fordert, dass beim Marktzugang ein gerechtes und angemessenes Gleichgewicht zwischen den Forderungen der Entwicklungsländer und der Stabilität und Existenzfähigkeit der Gemeinschaftsmärkte gewahrt wird; fordert in dieser Hinsicht eine angemessene und strikte Definition des Begriffs "sensible Erzeugnisse" und die Möglichkeit, die Verpflichtungen im Zollbereich in Form von Wertzöllen oder in Form von spezifischen Zöllen beizubehalten;
- 18. betont, dass der EU-Marktzugang für Agrarerzeugnisse aus Entwicklungsländern in hohem Maße gegeben ist, und fordert die anderen entwickelten Partnerländer und die Schwellenländer auf, mit der Öffnung ihrer Märkte für die am wenigsten entwickelten Länder fortzufahren;
- 19. fordert, dass den Verhandlungen über die geographischen Herkunftsangaben, die ein wichtiges Element der Ausrichtung auf eine qualitativ hochwertige Agrarproduktion und der Vorteilserzielung daraus darstellen, bei den Gesprächen über den Marktzugang von Agrarerzeugnissen uneingeschränkt Rechnung getragen wird;
- 20. begrüßt die Entscheidung, das Thema der Baumwolle in weitreichender, zügiger und spezifischer Weise unabhängig von anderen sektoralen Initiativen zu behandeln, sowie die Einrichtung eines spezifischen Unterausschusses für dieses Thema; diese Maßnahmen sollten gemäß einem konkreten Zeitplan Anwendung finden und durch Strukturreformprogramme zur Unterstützung der Landwirte und den Sektor in den betroffenen Regionen der Europäischen Union sowie durch Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der Entwicklungsländer von Seiten der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds, des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen ergänzt werden;
- 21. fordert die Kommission auf, die Verhandlungen über NAMA durch die Festlegung einer angemessenen Formel für die Abschaffung oder den Abbau der hohen Zölle, der Spitzenzölle und der Zolleskalation zu intensivieren und die Möglichkeit einer nicht vollständigen Reziprozität seitens der Entwicklungsländer zu prüfen, bei der die Flexibilität, die sie benötigen, berücksichtigt wird und für sie wie für die am wenigsten entwickelten Länder der Grundsatz der differenzierten Sonderbehandlung Anwendung findet; betont auch, dass Handel und Entwicklung von einer Süd-Süd-Marktöffnung, insbesondere seitens der weiter entwickelten Volkswirtschaften, erheblich profitieren können; unterstreicht außerdem die Notwendigkeit der Beseitigung nichttarifärer Hemmnisse durch sämtliche Handelspartner in gerechtfertigten Fällen;
- 22. bedauert es, dass kein spezifischer Rahmen im Bereich der Dienstleistungen festgelegt wurde, wenngleich es die Empfehlungen, die angenommen wurden, begrüßt, und fordert alle Mitglieder der WTO auf, verbesserte Angebote bis zu der im Mai 2005 vorgesehenen Frist vorzulegen, insbesondere zu den Sektoren und Beschaffungsarten, die für die Ausfuhren der Entwicklungsländer von Interesse sind (wie dies in Anhang C des Beschlusses vorgesehen ist); fordert, dass die Liberalisierung der Dienste von öffentlichem Interesse mit großer Umsicht angegangen wird, und dass die Dienstleistungen, die den Gesundheits-, den Bildungs- und den audiovisuellen Bereich betreffen, und auch die Dienste, die die Grundversorgung der Bürger betreffen, wie Wasser und Energie, ausgenommen werden, da von den Entwicklungsländern nicht eine Liberalisierung dieser Dienste, die zu deren Abbau führen würde, verlangt werden darf;
- 23. ist der Auffassung, dass das Kapitel Landwirtschaft zwar der wichtigste Bereich bei diesen Verhandlungen ist, allerdings mehr im Sinne einer treibenden Kraft, und dass Fortschritte in diesem Bereich als Hebel und als Verhandlungsinstrument eingesetzt werden müssen, um auch auf anderen Gebieten Fortschritte zu erzielen, insbesondere im Dienstleistungshandel und im Hinblick auf einen besseren Zugang zu industriellen Gütern für alle WTO-Mitglieder, und zwar über eine effektive Reduzierung der Einfuhrzölle und einen Abbau anderer handelshemmender Maßnahmen;
- 24. begrüßt die Vereinbarung, die im Hinblick auf die Aufnahme von Verhandlungen im Bereich der Handelserleichterungen erzielt wurde, wodurch die Ausfuhrkapazität der Entwicklungsländer verbessert werden wird, und sieht es als eine positive Geste der Europäischen Union gegenüber den Entwicklungsländern an, dass die anderen Singapur-Themen aus den Verhandlungen herausgenommen wurden, betont jedoch gleichzeitig die Möglichkeit, diese Themen im übereinstimmenden Interesse der Industrie- und der Entwicklungsländer in einem multilateralen Rahmen zu verhandeln; fordert, dass die Grundsätze, die in Anhang D insbesondere in den Bereichen der differenzierten Sonderbehandlung und der Hilfe für die Entwicklungsländer vereinbart wurden, beachtet werden, wobei die Übergangszeiträume für die Umsetzung der Verpflichtungen sowie die Vereinbarkeit mit ihrer administrativen und institutionellen Kapazität zu berücksichtigen sind;
- 25. fordert in Übereinstimmung mit den Doha-Verhandlungsmandaten pragmatische und kontinuierliche Fortschritte in den Bereichen, die nicht unter den Beschluss fallen, wie Antidumping- und Subventionsregelungen, handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS), Umweltdimension des internationalen Handels und geographische Angaben, unter anderem auch bei Fragen im Zusammenhang mit der Ausweitung ihres Schutzes auf andere Produkte als Wein und Spirituosen;
- 26. betont, dass bei den laufenden WTO-Verhandlungen auch dem Schutz und der Respektierung der Rechte am geistigen Eigentum, u.a. im Rahmen von TRIPS, mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; bedauert, dass viele WTO-Länder zu wenig gegen Piraterie und den Handel mit Imitaten unternehmen;
- 27. ersucht darum, dass alle Beteiligten die größten Anstrengungen unternehmen, um zu einer Einigung über die Neubesetzung des Amtes des Generaldirektors der WTO zu dem im Mai 2005 vorgesehenen Termin zu gelangen, damit der Fortgang der Verhandlungen der Doha-Runde nicht beeinträchtigt wird;
- 28. betont die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Reform der WTO und sieht den Bericht Sutherland als einen ersten Schritt zur Vorbereitung der Schaffung einer effizienteren, offeneren, demokratischeren und transparenteren Organisation und zur Erreichung einer intensiveren politischen Beteiligung an den Verhandlungen an;
- 29. fordert weitere institutionelle Reformen, um die Rolle der WTO-Organe aufzuwerten und den Prozess der Entscheidungsfindung, den Mechanismus der Streitbeilegung und den Dialog mit der Zivilgesellschaft zu verbessern; räumt ein, dass die WTO die Zivilgesellschaft über ihre Grundsätze und Maßnahmen angemessen informieren und aufklären muss, um zu vermeiden, dass der Globalisierungsprozess und die damit verbundene Rolle der WTO weitgehend missverstanden und falsch dargestellt werden; begrüßt daher den Sutherland-Bericht, der vielen Kritikpunkten und Missverständnissen entgegentritt;
- 30. bekräftigt erneut die auch in der Millenniumserklärung anerkannte Notwendigkeit, engere Beziehungen zwischen der WTO und den anderen internationalen Organisationen als wesentlichen Schritt zu einem anderen, nachhaltigeren Modell der Globalisierung herzustellen, bei dem auf gemeinsame Ziele und das Erreichen völlig koordinierter Kriterien in Bezug auf die Entwicklungsprobleme hingearbeitet wird; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation von allen Mitgliedstaaten der WTO eingehalten werden müssen;
- 31. sieht die enge Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den USA für den Erfolg der laufenden Verhandlungen und das wirksame Funktionieren des multilateralen Handelssystems als unerlässlich an, weshalb eine Ausweitung des Verhandlungsmandats durch den amerikanischen Kongress wie auch die Erneuerung der Mitgliedschaft der USA in der WTO erforderlich ist; besteht jedoch darauf, dass die Einbeziehung sämtlicher WTO-Mitgliedstaaten, insbesondere der G-20-Staaten und der G-90-Staaten, in den Prozess der Entscheidungsfindung weiterhin von überragender Bedeutung ist;
- 32. unterstützt uneingeschränkt die institutionelle Einbindung von Parlamenten in die WTO, um die Legitimität und Transparenz der WTO-Verhandlungen zu erhöhen, da Mitglieder von Parlamenten Bürgernähe herstellen können, insbesondere als Informationsquelle und Ansprechpartner für die Anliegen der Bürger; begrüßt in diesem Zusammenhang die von der Parlamentarischen Konferenz zur WTO vom 24. bis 26. November 2004 in Brüssel angenommene Erklärung und den Beschluss, die nächste Parlamentarische Konferenz parallel zur Ministerkonferenz im Dezember 2005 in Hongkong abzuhalten;
- 33. hält die enge Zusammenarbeit aller europäischen Institutionen für notwendig, um zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen, und fordert daher den Rat und die Kommission auf, es weiterhin auch während der Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde und der Ministerkonferenz in Hongkong pünktlich zu informieren, an den künftigen Diskussionen zu beteiligen und ihm weiterhin Zugang zu den Dokumenten des Ausschusses 133 zu gewähren;
- 34. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Beitrittsländer und der Bewerberländer, dem Generaldirektor der WTO und dem Präsidenten der Interparlamentarischen Union zu übermitteln.
1 ABl. C 77 E vom 26.3.2004, S. 393.
2 ABl. C 74 E vom 24.3.2004, S. 861.
3 ABl. C 177 E vom 25.7.2002, S. 290.
4 ABl. C 189 vom 7.7.2000, S. 213.
5 ABl. C 296 vom 18.10.2000, S. 121.
6 ABl. C 343 vom 5.12.2001, S. 96.
7 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0066.
8 ABl. C 112 E vom 9.5.2002, S. 326.