Der Deutsche Bundestag hat in seiner 181. Sitzung am 16. Juni 2005 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 015/5735 - zu dem
angenommen.
Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 210/05(B)
Deutscher Bundestag Drucksache 015/5735
15. Wahlperiode 15.06.05 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Siebten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Drucksachen 015/3640, 015/5049, 015/5430 -
Berichterstatter
im Bundestag: Abgeordneter Ludwig Stiegler Berichterstatter
im Bundesrat: Minister Harald Schliemann
Der Bundestag wolle beschließen:
Das vom Deutschen Bundestag in seiner 164. Sitzung am 11. März 2005 beschlossene Siebte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.
Berlin, den 15. Juni 2005
Der Vermittlungsausschuss
Dr. Henning Scherf | Ludwig Stiegler | Harald Schliemann |
Vorsitzender | Berichterstatter | Berichterstatter |
Anlage
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
Zu Artikel 2 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)
Dem Artikel 2 wird folgender Absatz 9 angefügt:
- (9) § 13 des Energiesicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), das zuletzt durch Artikel 128 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, wird aufgehoben.